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Geschichte der Heraldik. III. 3.
5. Capitel.
Der aussermiHtärische Gebrauch derWappen.
Stell' "itjtien ror, mie (Ebuarb einen BürgerJim £eben frrafte, blofj weil er gefagt(Er rodle feinen Sofm yxm (Erben machenDer Krone, meinenb nämlidj feines fjaufesDas fo nach beffeu Sdiilbe marb benannt.
Shakespeare, König Richard III.3. Aufz. 5. Scene.
Bereits im 13. Jahrhundert begann ein umfassenderGehrauch des Wappens ausserhalb des Heerwesens, dervon Jahrzehnt zu Jahrzehnt umfangreicher wurde, unterder fördernden Einwirkung zweier Factoren: das Wap-pen gereichte einerseits dem Gegenstande auf dem esangebracht und dargestellt wurde, a4s Schmuck; so-dann demonstrirte es beredter als 100 Notariats-Instru-mente und verstandlicher für Herrn Omnis, das Eigen-tumsrecht des Wappenherrn. Daraus entstandmit der Zeit der Zustand, den Jean Paul die All -gegen wart des Wappens 1 ) nennt. Mit gutemHumor schreibt Walter Scott (Chronik von Canongate1. Capitel).
„Sic itur ad aüra. Das ist der Weg zum Himmel.So lautet das alte Motto auf den Wappen von Canon-gate, und dieses Motto steht, mehr oder weniger passend,an allen öffentlichen Gebäuden, von der Kirche bis zumPranger."
Der wichtigste Gebrauch, der ausserhalb des Heer-wesens von den Wappen gemacht wurde, war dersphragistische, welcher gleichzeitig mit der Erb-lichkeit der Wappen eintrat und von grossem Einflussauf das Wappenwesen gewesen ist. Der sphragistischeWappenbrauch allein hat die Grundlage geschaffen fürden in Deutschland geltenden Begriff des Wappens, fürdie Zusammengehörigkeit von Schild und Helm, und fürdie ornamentale Entwicklung der Helmdecken.
Das Wohnhaus des Mittelalters — und zwar nichthloss die Heimstätte des Ritters, oder Patriciers, son-dern auch die des Bürgers, des Kauf- oder Gewerks-mannes bot zu einer Verwendung der Wappen mit einernach innen wie nach aussen berechneten Wirkung viel-fältige Gelegenheit. Einzelne alte Städte geben nochheute einen schwachen Begriff des ehemaligen Zustan-des, von der Art und Weise wie unsere Vorfahren esverstanden haben, ihr Wohnhaus zu schmücken undzugleich ihr Eigentumsrecht kundbar zu machen.
Ueher dem Eingangsthor oder am Chörchen oderan der Ecke des Hauses prangte der Hausschild,das Wahrzeichen des Hauses, der Wegweiser des Frem-den; oft hat der Hansschild dem Besitzer des Hauses,oft auch einer neuangelegten Strasse den Namen ge-geben.
In Köln war ein Haus „zome Rodenschilde" nachdem auch ein Geschlecht sich nannte: 1349 Johannevanme Rodenschilde 2 ).
Gleich den Häusern der Christen in Frankfurt er-hielten auch die Häuser in der Judengasse Figuren
und Namen, welche in der „Stätigkeit" (gedruckt 1753)genau angegeben werden. 1761 wurden die Häuser derJudengasse numerirt, nachdem die Schilder mit denalten Verzeichnissen verglichen worden, und 1776 wurdeden Juden aufgegeben, Schilder und Nummern von neuemanmalen zu lassen, wie wir sie zum Theil noch jetztsehen. Alle alten Frankfurter Stammjuden, Besitzerdieser Häuser nannten sich nach denselben z. B. Roth-schild, Schwarzschild, Schiff, Schloss, Stern, Stiefel, Reuss,Adler, Bär, Gans, Grünebaum etc. 3 ).
Die Häusernamen der Stadt Magdeburg hat Dr. Ja-nicke übersichtlich zusammengestellt 4 ). Die in der Regeldem Hausschilde entnommenen Namen weisen zumTheil ausdrücklich auf jenen hin, z. B. zum braunenSchilde, zum blauen Schilde. Andere Namen sind: zuden acht goldenen Sternen, das goldene Bein, zu dendrei Ziegeln, zu den drei Spiegeln, zu den drei Glocken,zum goldenen Helm, der Hirschkopf, zum weissen Ross,zum goldenen A B C u. s. w.
In Bezug auf Breslau wird noch Ende des vorigenJahrhunderts geschrieheu: „Da viele Privathäuser inder Stadt theils gewisse Zeichen führen, theils sonsteigentliche Namen haben, so will ich alle diejenigen,welche ich habe ausfindig machen können, hier in alpha-betischer Ordnung anmerken." Das Verzeichniss um-fasst ca. 450 alte Zeichen, darunter viele wappen-mässige ! ).
Das Buch Weinsberg im Kölner Stadtarchiv ver-fasst von dem Licentiaten Hermann von Weins-berg (geb. 1517 f 1598) Advocaten und Assessor amerzbischöflichen hohen Gerichte enthält folgenden Spruch"):Diss hauss schult ist so weiss als snevnd kolswartz ist der spar vnd kle.Ein Haus in Winterthur, welches den Namen „zurUnmöglichkeit" führte, hatte im Hausschild ein mitvollen Segeln bergan strebendes Schiff')!
Der Landamman zu Sonneuberg, Hans Briigel ent-schied im J. 1487 am St. Magdalenentag einen Streitzwischen Paul und Lenz von Arüns über deren väter-liches Erbe und bestimmt u. A.:
„daz der obgenant, Lenz von Arüns ze aigen uemenmüge das Hus ze Arüns, an deine das alt wapenderen von Arüns gemalet ist als nemblich: ainblawer schilt, in mitten der quere ain silber-waiss pach, ze oberst aine güldene sunnevnd ze vnterst zween güldene sternlin, vndvf dem schilt ain Helm mit ainer waissenvnd zween blawen federn, vnd dazu sol er, derLenz och nemen ze aigen die wait vnd wys, so an dasHus anstost, vnd nit mer" etc. 8).
Grosse Herren hingen, wie Malhis Quad von Kin-kelbach') schreibt, ihre Schilde „in den Stetten für denWirthsheusern empor, damit man wissen möge, wa siejhren abstand haben."
Das Constanzer Concilienbuch meldet, „wie vil herrendar kament, si warend gaistlich oder weltlich vnd mitwie vil ieglicher her dar kam vnd mit wie vil lüten
1) „Ich ziehe jetzt die Leser an des Ministers Tafel,
nicht um ihnen die ministerialische Pracht..... oder
auch dessen Familienwappen zu zeigen, das auf jedemWärmteller und Salzfass und mit dem Eise und Senfeherumgegeben wurde — uns sei die Allgegenwart desWappenwerks auf seinen Blumentöpfen, Hemden, Bett-schirmen, Hnnds-Kravatten und Gedanken genug .. .."Titan I. (1800) S. 384.
2) Ennen, Geschichtsquellen IV. 320.
3) Dr. Römer-Büchner im Archiv f. Frankf Gesch.u. Kunst. IL 187.
4) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg.I. Jahrg. S. 17 ff.
5) Beiträge zur Beschreibung von Schlesien XL Bd.(Brieg 1794).
6) Pfeiffers Germania VII. S. 78 ff.
7) Anzeiger f. Schweiz. Alterthumskunde. 1883.S. 469.
8) Dr. F. W. Lorinser, Gedenkblätter der FamilieLorinser. Wien 1868. S. 65.
9) Tentscher Nation Herligkeitt. Colin am Rhein1609.