Geschichte der Heraldik. III. 1.
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In dem Diplnm des Kurfürten Carl Theodor vonder Pfalz d. d. Mannheim 28. Januar 1762 filr den Kur-mainzischen Cammer-Rath Godfried Spoenla und des-sen Bruder Johann Michael Franz, Kurmainzischen As-sessor bei dem Civil- und Criminal-Gericht zu Erfurtheisst es:
„in den Stand und Grad des Reichs-Adels alsrecht Edelgebohrne, auch Rittermäsige Edel-Leuthe undFrauen erhebt, gesetzet, auch Sie der Schaar Gesell-Und Gemeinschaft anderer recht alt gebohrnen Reichs-Adelichen mit ihren Leiben und Gütern zugefü-get etc."
Dagegen heisst es in dem Freiherrndiplom des Kur-fürsten Maximilian Joseph von Bayern d. d. München5 Mai 1750 für Johann Sebastian von Anethan:
„in die Ehre und Würde Unserer und UnseresChurfürstenthumbs und Landen, Freyherrn undFrey innen gesezt etc."
Nach der Vereinigung beider Kurstaaten übertrugendie Kurfürsten von Pfalzbayern den pfälzischen Gebrauchauch nach Bayern.
Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ent-stand der Reichskanzlei an verschiedenen Orten desReichs eine nicht zu verachtende Concurrenz. Die Kö-nige von Schweden hatten im Westfälischen FriedenTheile des Reichs erlangt; die Kurfürsten von Sachsenwaren längere Zeit hindurch zugleich Wahl-Könige vonPolen. Sodann erlangte der Grosse Kurfürst von Bran-denburg die Souverainetät über das Herzogthum Preus-sen, auf welches sein Sohn und Nachfolger das König-thum gründete. Alle diese Monarchen haben auch fürihre Reichslande des Nobilitationsrecht unbeschränktausgeübt.
In Braudenburg-Preussen wurden die ersten förm-lichen Adelsdiplome im Jahre 1663 ertheilt z. B. am7. Mai d. J dem Fabian Kalau von Hoffe.
Aus dem Diplome d. d. Königsberg 20. März 1663iür Reinhold Derschow lasse ich den wesentlichen In-halt hier folgen:
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Marg-graf zu Brandenburg, des heil. Römischen Reichs ErtzCämrnerer und Churfürst, zu Magdeburg, in Preussenzu Jülich, Cleve, Berg, Stettin, Pommern etc. etc. Her-zog etc.
Thun kund und fügen mit disem Unsern Briefe je-dermänniglich zu wissen, was massen Uns Unser OberAppelations Gerichts und Hof-Rath auch lieber getreuerReinhold Derschow unterthänigst vortragen und.eröfnen lassen, wie dass sein Vater Bernhard Derschownebst zween seiner Brüdern bereits im Jahre 1602 vonÄöm. Kayserl. Rudolphen dem Andern hochlöbl. An-denkens in den Adelstand um seiner Redlichkeit, ade-liehen guten Sitten, Verstandes, Tugend, treuen Diensten,Herkommens und Wohlverhaltens willen, erhoben, auchzu' mehrer Gezeugniss und Gedächtniss solcher Erheb-ung in den Stand und Grad des Adels mit einem be-sonderen adelichen Wappen und Kleynoth vor sich undseine Nachfolger, krafft Kayserl. Uns vorgezeigtenBriefes und Urkunde begnadiget worden, mit angeheng-ten untert. Bitten, weil er sich viel Jahr her solchemötande gemäss, im Lande alliier bey Unserer Aufwart-ung und Dienste, treu und wolverhalten, dass Wir inGnaden geruhen mögten, solche von seinen Eltern er-haltene Begnadigung Stamm- und Wappenbrief, ummehrer Gewissheit willen, bey Unserer Cantzeley anzu-nehmen und ihm anbey nebst seinen Nachkommen deradelichen Freyheit und Beneflcien in Unsern Landenwireklich geniessen zu lassen. Gleichwie nun Wir je-derzeit an männiglichen besonders an der Treue, Red-«gkeit, Tugend und Geschicklichkeit Unserer Diener
und Unterthanen eine sonderliche Gnade und Gefallengetragen; Also haben Wir auch bemerket und erwogen,seine Unsers Raths und lieben getreuen Reinholds Der-schauen Uns viel Jahr hero geleisteten Dienste, darin-nen er sich bei Vnserm Hof- und Ober-Gerichte, auchden Legationen und andern ihm anvertrauten stattli-chen Verrichtungen zu Vnsern gnädigsten Begnügenalle Wege geschickt, eilfertig, treu und gehorsam er-wiesen, darzu nicht allein von Jugend auf sich selbstenaller Aufrichtigkeit, adelichen guten Qualitäten undTugenden bestermassen beflissen, sondern auch seineSöhne bey fleissiger continuirung ihrer Studien, in Er-forschung fremder Nationen Gebrauch und Sitten, wieauch in Besuchung anderer Länder und Königreiche zuallen guten adelichen Tugenden und Wissenschaftengehalten und erzogen, dannenhero Wir dann auch seinunterthänigst Bitten vor billich erachtet, und demselbengnädigst deferiret. Wollen demnach und willigen auswolbedachtem Gemüthe gnädigst, dass nicht allein solcheerlangte Kayserl. Begnadigung Wappen und Adelbriefein Vnser Preussischen Canzelley angenommenund den Actis daselbst einverleibet, sondern auch dassdemselben in allen Puncten und Clausulen nachgelebetwerde, und mehr benamter Vnser Rath und lieber ge-treuer Reinhold Derschau vor sich und seine Nachkom-men in Unsern Landen aller und jeglicher Adelichenund Rittermässigen Freyheiten, Rechten, Gerechtigkei-ten, Ehren, Würden, Fürtzug, Aemter, Lehen und an-dern adelichen Beneflcien und Uebungen wie dieselbein gemein und sonderlich adelichen Standes-Personenverliehen werden, auch von Rechts und Gewohnheitwegen competiren können und mögen, gleich andernvon vier Ahnen her, Vater und Mütterlicher Linienentsprossenen adelichen Insassen, würeklichen hinführogeniessen möge, dabey Wir ihn und auch seine Nach-kommen dann allewege kräftigstermaassen schützenund bey vorfallenden Gelegenheiten zu adelicluen Ehren,Aemtern, Lehen und andern Beneflcien weiter befördernwollen. Zu dessen m»hrer Bestätigung und BezeugungVnserer Hulde und Gnade Wir hiemit willigen undverstatten, dass vorbenahmter Vnser Rath und liebergetreuer Rein hold Derschau forthin nicht alleinden Geschlechts-Nahmen von Derschau samt seinenNachkommen männlichen und weiblichen Geschlechtsführen, sondern auch sein bishero gehabtes adelicheWappen und Kleynoth: I: da oberwehnten dreyen Brü-dern in dem Kayserl. Briefe ein ganz rother Rubinfar-ber Schild, darinn zween gegeneinander gewandte Wid-der-Köpfe und anderes zu geordnet in dessen 8childe,wie hier in diesem Unsern Brief vorgemahlet :|
mit einer aufgerichteten runden auf einen quadratstehende Säulen, blau von Farben, und oben mit einemLorbeer-Krantz versehen, zwischen den zweyen Widder-Köpfen zum Vnterscheid der andern, dessen Nahmensund Geschlechts, zieren vermehren und gebrauchenmöge.
Wie wir dann aus habender höchster Macht undWürde, solche Vermehrung und Verbesserung seinesWappens zum Zeichen seines Wohlverhalteus, bestän-diger Zuneigung zu adelichen guten Tugenden, Rechtund Gerechtigkeit wohlbedächtlich verstattet, nachge-geben und verordnet haben wollen, in Hoffnung, eswerde vorermelter Vnser Rath dessen Nachkommen,solche Gnade und Wohlthat allewege in untertänig-sten Dank erkennen, und Vns sowohl als Vnserm Löbl.Hause Brandenburg in beständiger Treue und Gehor-sam imraerwehrend zugethan verbleiben; dessen WirVns zu ihm sicherlich versehen. Zu Vhrkunde dessenhaben Wir diesen Brief eigenhändig unterschrieben,mit Anhängung Unsers grössern Insiegels bekräftigenlassen. Geschehen und gegeben auf Vnserm Preussi-schen Residentz Schloss Königsberg den zwanzigsten