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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 1.

Lübeck ertheilte (d. d. Nürnberg 1. Januar 1656) findetsich eine interessante historisch-juristische Erörterung,womit der von Birken seine Berechtigung zur Er-nennung eines Vice-Comes Palatinus nachweisen will,ein Beweis, dass er seine thatsächliche Berechtigungaus dem Wortlaute des Diploms nicht herleiten konnte.Er sagt:

„Sigismund von Bircken, genannt Betulius, RömischerKaiserl. Majestät Comes Palatinus, und des H. ReichsBefreyter, P. L.

Gleichwie es der Sonne so eine grössere Ehre ist,je weiter und breiter sie ihre gläutzende Strahlen indie Welt-Gegenden ausstreut: Also gereicht es auchdenen Durchleuchtigsten Majestäten der Erden zudesto grösserm Ruhm-Lob, je auf mehrere Personenihre Gnaden-Strahlen erstrecket werden. Und wannSelbige, die sich mit solchen Strahlen, gleichwie dieSonne den Mond, belehnen, auch andere damit zu be-leuchten sich befleissigen Dieser und anderer Ur-sachen halber ist vor langer Zeit in denenStädten und Provinzen Italiens diese loeb-liche Gewohnheit eingeführt worden, dassnemlich die von Pabstl. Heiligkeit constituirte ComitesPalatini wiederumb Sub- oder Vice-Comitesconstituiret und denenselben die ihnen ertheiltePrivilegia zum Theil mitgetheilet. Weil nun derRömischen Kayserl. Majestät Höhe undWürdigkeit es nicht zu geringer Prae Judizhätte gereichen mögen, wenn die von IhrerMajest. creirte Com. Palatini weniger Frey-heit, Macht und Gewalt, als die Päbstlichehaben solten, als ist nunmehro von vielenJahren gedachte Gewohnheit aus Italien inTeutschland gereiset, seither vielfältig exerciret,auch von Kayserl. Majest. approbiret und Confirmiretworden. Wann denn nun der Allerdurchleuchtigste . . .Ferdinand, diessNahmensder Dritte, Erwehlter RömischerKayser . . . meine Person . . in die Ehre vnd WürdeIhrer Kays. Majestät Pfaltz- und Hof-Grafen, zu LateinComites Palatini genannt, laut des hierüber aus derKayserlichen Canzley ... zu Regenspurg den 15. May1654 ausgefertigten . . . Privilegii gewürdiget. Alsbin ich . . . entschlossen worden, den Edlen und hoch-gelehrten Herrn Matthaeum Sas senhagen, • J. U.C , Notar. Imperial. Poet. Laureat, und Advokat, beyder Loeblichen Stadt Lübeck, zu meiner Vicarien zucreiren, zu constituiren und zu machen. Time solcheshiemit und in Krafft dieses Briefs, verordne, constituireund creire ihn zum Kayserlichen Vice- Pfaltz- undHof-Grafen zu Latein Vice-Comes Palatinus genandt,also und dergestalt, dass hinführo er, Herr MatthäusSassenhagen, alle und jegliche privilegia, Gnaden nndFreyheiten, Ehren, Würden, Vortheil, Recht undGerechtigkeit haben, sich deren freuen, gebrauchenund gemessen soll und mag, die ich selber, als Kayser-licher Comes Palatinus, Krafft meines Palatinats-Privilegii habe, mich deren freue, gebrauche und ge-niesse von Recht oder Gewohnheit, unverhindert mannig-lichs. Insonderheit aber gebe ich hiemit wohlerwehntemHerrn Mattheo Sassenhagen meine vollkommene Machtund Gewalt, dass Er im Nahmen Ihrer Kayserl. Majestät,und an meiner statt, diejenigen Personen, welche ervor tüchtig erachten wird, zu Notarien, öffentlichenSchreibern und Richtern, wie auch Poetas Laureatoscreiren und machen: Ferner Manns- und Weibs-Personeu,edel und unedel, die ausser der H. Ehe gebohren.legitimiren und ehrlioh machen: Wie auch ehr- undredlichen wohlverdienten Personen Zeichen, auch Wappenund Kleinod mit Schildt und Helm, geben und verleihensoll und mag. . . .

Ferner, so ist auch mein ernstlicher Will nndMeinung, mein Herr Vicarius und Sub-Comes Palatinus

soll zur Ergötzlichkeit dieser aufgetragenen Mühe undNegotien, mit mir gemein haben, diese besondereKayserliche Gnade und Freyheit, dass nemlich er, undalle seine eheliche Leibes-Erben, und derselben Erbens-Erben, Manns- und Weibes-Personen, Ehe-Wirthinnen,Wittiben, Unterthanen, Diener, Haussgesinde, eigneund Lehn-Leute, samt ihrer aller Leib, Haab und Güter, inIhrer Kayserl. Majest. und des H.' Reichs sondernVerspruch, Schutz, Schirm und Gleidt in Ewigkeit seyn. . . dazu in Kriegs-Empörungs- und andern Zeiten,ihrer Northdurfft, Gefallen und Gelegenheit nach,Kayserl. Majest. und des H. Römischen Reichs Kayser-und Königlichen Adler und Wappen an allen ihrenWohnungen Haab und Guthern zu einem sichern Schutzund Salvaguardia mahlen, an- oder aufschlagen, auchhernach mit gebührender Reverenz wiederum abthunund hinweg nehmen lassen. . . .

So geschehen in Nürnberg am 1. Tage MonatsJanuarii im 1656 ten Jahr." ')

Die Verleihung der Ritterwürde

gehört zu ältesten, obgleich stets nur in Ausnahme-fällen ertheilten Privilegien.

K. Friedrich macht zu Neustadt 12. Juli 1454 denJohann Landenburg, Doctor der Rechte und der freienKünste, zum Lateranens. Pfalzgrafen, mit der Befugniss

„— — ut valeas et possis decem viros habiles etydoneos ad dignitati inilitie preefseiiduin et ad ipsamlegaliter exercendum nomine nostre cesaree maiestatismilites facere constitnere atque creare, eosque inilitiecingulis nee non alios decem quos tu ad hoc noverisatque decreveris et ydoneos super quo tuam conscientiamoneramus doctores creare. ..."

K. Leopold ertheilt dem Christian Wilhelm, dervier Grafen des Reichs, Grafen zu Schwarzburg unddessen in der Regierung folgenden männlichen Leibes-Erben die grössere Comitive d. d. Wien 22 Decbr. 1691.

„Und nachdem zum öft'termahlen im Rom. Reiche,Unsern Erbkönigreichen, und andern Landen viel Per-sonen von alten Geschlechten in Krieg und Schlachten,auch mit andern ritterlichen Thaten sich redlich undemsig erzeigen, um derselben Redlichkeit willen, billigin die Zahl der Gestrengen genommen werden, sogeben wir ... in Krafft Unserer Kayserl. Gewalt,welche Personen sie des ritterlichen Ordens würdigerkennen werden (so wir ihren Gewissen hierinnenanheim stellen) dass sie alsdenn dieselben in UnsernNamen, und an statt Unserer und des Heil. Reichs . . .an allen Orthen und Enden mit dem Streich desSchwerts und andern Solennitäten und Geprengen, soin dergleichen Sachen geübt und getrieben werden, inden ritterlichen Standt und Würden setzen, erhöhenund erheben mögen, welche Ritter obbemeldter massen,durch sie gemacht, alle vollkommene Gewalt habensollen, güldene Tucher, güldene Kleider und Kettenzu tragen."

„Vermöge der erlangten Comitive machte Graf Chri-stian Wilhelm von Schwarzburg An. 1693 im MonathOctobris in Gegenwart verschiedener hohen Fürstl. undgeistlichen Personen, drey Vornehme von Adel nehm-lich den Fürstl. Sächsischen Brigadier und OberstenHerrn von Wolfframsdorff, den Fürstl. Sacbsen-Weyma-rischen Rath und Stallmeister Herrn von Marschall,und den Gräflichen Schwartzburgischen Ober-Jäger-

1) Christ. Franc. Pauliini Disquifitio de Vice-Comi-tibus Palatinis. In : Pistorius, amoenitat. hist.-jur. III.S. 11 ff.