Druckschrift 
1 (1874)
Entstehung
Seite
558
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558 Gruppe V. Textil- und Bekleidungs-Industrie.

nach dem heutigen System von 5 bis 30 bewegen, zwischen 1800 und300 variiren, also in Zahlen, deren Höhe vielfache Unzuträglichkeitenmit sich bringen würde. Dazu kommt, dass die Adoptirung einesbesonderen Systems für die Seide weit entfernt wäre, Verwirrungen inSpinnerei und Weberei zu bringen, deren erstere auf bestimmte Districtebeschränkt ist, während die Verarbeitung der Seide auch meistens auf spe-cielle, diesen Artikel ausschliesslich verbrauchende Fabriken beschränktist. Die Versammlung, welche einen berechtigten Werth darauf legte,ein einheitliches System für alle Gespinnststoffe empfehlen zu können,ging auf diese Einwendungen nicht ein und nahm Punkt 2 nach derFassung des Comites mit Majorität an.

Die ferneren Anträge des Comites erlitten nach lebhaften Debattenmehrfache Abänderungen, wenn auch der Kern derselben: dass sichals einziges Numerirungssystem das metrische emjsfehle, in noch reine-rer Form als ursprünglich festgestellt, mit grosser Uebereinstimmungangenommen wurde. Es ist in der Versammlung keine Stimme lautgeworden, welche eine gegentheilige Ansicht aussprach und mit beson-derer Freude wurde die Mittheilung begrüsst, dass England, vondessen Seite inan der Einführung eines von den dort herrschenden ver-schiedenen Systems die grössten Schwierigkeiten entgegengestellt zusehen fürchtete, weit entfernt sei, dem metrischen Systeme abhold zusein und gern zu dessen praktischer Durchführung die Hand bieten würde.Das halbe Kilogramm fand als vorgeschlagene Basis für das System wenigBeifall und es wurde schliesslich der Antrag angenommen, dass dieNummern der Gespinnste durch die Zahl der Meter gegeben werden,welche in einem Gramm enthalten eind, während der Strähn von 1000 mals Länge für alle Gespinnstgattungen acceptirt wurde. Dagegen hat sichder Congress in sehr gerechter Mässigung der Versuchung begehen,auch für die Weifenlänge und die Anzahl der Fäden im Gebindebestimmte Grössen vorzuschlagen, und die Lösung dieser technischenFragen, die, was die erstere betrifft, wahrscheinlich gar keine festesein, sondern je nach Bedarf des Fabrikanten eingerichtet werden wird,einer späteren Zeit überlassen. Zur Vermeidung der Unzuträglichkeitenjedoch, welche im Falle von Streitigkeiten über die Richtigkeit derGarnnummern, die Vergleichung der Meterlänge, die in 1 g enthalten sind,mit sich bringen würde, da das Spinnen nie so exact ausgeführt wer-den kann, dass nicht in so kleinen Längen- und Gewichtseinheiten Diffe-renzen Vorkommen, setzte der Congress fest, dass die Richtigkeit einesGarnquantums nur nach einer grösseren Anzahl von Metern, jedenfallsnicht nach weniger als einem Strähne, gesetzlich zu beurtheilen sei.

Zur endgültigen Beschlussnahme über die in den diesmaligen Con-gressverhandlungennur angedeuteten Punkte zur Verbreitung undFörde-rung der Congressbeschlüsse durch Erwirkung gesetzlicher Bestimmun-gen oder durch freie Vereinbarung unter den Industriellen u.s.w. wurde