11G Gruppe XXV. Die bildenden Künste der Gegenwart.
Die französische Kunst darf den Anspruch erheben, zuerstnach ihrem Gehalte befragt zu werden. Sie hat auf den früheren Aus-stellungen die leitende Stellung eingenommen und auch diesesmaldürften derselben viele Besucher der Wiener Weltausstellung den erstenPlatz einräumen. Allerdings wurde aber auch über einzelne Mittel,welche zur Anwendung kamen, um der französischen Kunst eine glan-zende Vertretung zu sichern, und nicht ohne Grund Klage geführt. Eswurde die Ausstellung nicht dem Programme gemäss nur auf solcheWerke beschränkt, welche im letzten Jahrzehnte erst geschaffen wurden,es fanden auch Werke der früheren Zeit und lange verstorbener Mei-ster in derselben Aufnahme. Je schwerer die Namen eines Delacroix,Theodor Rousseau, Troyon wiegen, desto grösser ist der Vortheil,welcher der französischen Abtheilung aus der Nichtachtung des Program-mes erwuchs, desto nothwendiger erscheint die Ausscheidung aller dieserWerke, wenn ein vergleichendes Urtheil gefällt wird. Die französischeAbtheilung verdankt ihren Glanz aber noch einem anderen Umstande;die Auswahl der ausgestellten Werke ist sorgfältiger und glücklichergetroffen worden, als insbesondere in Deutschland. In Frankreich bildendie aus den Sammlungen des Staates geliehenen Kunstwerke den Kern,um welchen sich die verkäuflichen Werke und die im Privatbesitzebefindlichen gruppiren. Und dieser Kern ist durchaus tüchtiger Natur,da die französische Regierung alljährlich eine Reihe der bedeutendstenim „Pariser Salon“ ausgestellten Werke ankauft und dafür Sorgeträgt, dass in der Luxemburggalerie alle berühmten Künstler Frank-reichs Vertretung finden. In der deutschen Ausstellung scheint derZufall bei der Auswahl mehr als billig gewaltet zu haben und machtsich der Mangel eines Mittelpunktes, welcher die Kunstthätigkeitbeherrscht und für die würdige Vertretung der Kunst die ausschliess-liche Verantwortung trägt, daher auch für dieselbe kräftig sorgt, inempfindlicher Weise geltend. Während von den 200 französischenSculpturwerken 64, von den 664 französischen Gemälden 167 Staats-eigenthum sind, entfallen in der deutschen Abtheilung von 194 Sculp-turen nur 3, von 753 Gemälden nur 39 auf öffentliche Sammlungen.Ohne die Beiträge der königlichen Nationalgallerie in Berlin wäre diedeutsche Abtheilung ganz und gar auf die zufällig auf dem Kunst-markte vorhandenen Bilder und auf die freiwilligen Spenden der Pri-vatbesitzer eingeschränkt gewesen. Der Ankauf durch eine Regierung,die Aufbewahrung in eine Staatssammlung giebt nun zwar keine un-bedingte Garantie für die Schönheit und künstlerische Vollendungeines Werkes: aber die Zuversicht darf man doch hegen, dass Schlechtesund Unbedeutendes ausgeschlossen wird und bis zu einem gewissenGrade die äussere Auszeichnung dem inneren Werthe des Kunstwerkesentspricht. Es wurde aber in der französischen Abtheilung noch wei-tere Sorge getragen, der Ausstellung den Stempel des Zufälligen und