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Über mittelalterliche Bibliotheken
Entstehung
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Lieber die von mir befolgte principielle Scheidung der Bibliotheks-Cataloge und Besitz-Inventare, in denen Büclier ersclieinen, von allenanders gearteten Zeugnissen, habe ich mich kurz schon in der Ein-leitung dieses Buches geäussert. Maassgebend für diese Eintheilungwar der Unistund, dass bei den Catalogen und Inventuren eine voll-ständige Aufzählung von Büchern vorausgesetzt werden kann, mögendiese noch so wenige sein, während die z. B. in einem Testament,einer Schenkungsnotiz etc. genannten Büclier nie darauf schliessenlassen, dass der Besitzer derselben eben nur diese und nicht noch anderebesessen habe, die nach seinem Tode oder in mehreren sonstigen denk-baren Fällen anderen Zwecken dienen sollten. Während der erstenGruppe der zweite grosse Abschnitt des Buches gewidmet ist, findetman hier alles andere urkundliche, mir bekannte Material zusammen-gestellt und nach denselben Grandsätzen geordnet, welche oben fest-gehalten sind. Pemgemäss schreitet die Aufzählung nach Ländern oderLändergrappen vor, den einzelnen Abtheilungen ist, wo dies möglichoder thanlich war, eine locale Anordnung zu Grunde gelegt. Wardies nicht möglich, dann wurde die betreffende Notiz unter dem Namendes ehemaligen Besitzers der Hss. an der entsprechenden Stelle desAlphabetes eingereiht. Sind mehrere Zeugnisse über eine und dieselbeBibliothek erhalten, dann sind dieselben in chronologischer Reihenfolgegeordnet. Zeugnisse über einzelne Bücher sind ausgeschlossen und inden vereinzelten Fällen, wo sie aufgenommen erscheinen, mit keinereigenen Nummer versehen.

Behandeln die Cataloge oder Inventare mein- die feststehendenBücherbestände, geben sie uns an, was zu bestimmter Zeit an be-stimmtem Orte wirklich vorhanden war, so zeigen die unter den Mis-cellen gesammelten Docnmente überwiegend das Schwanken dieserBestände, die Vermehrung von Bibliotheken durch geschriebene, ge-kaufte oder auf andere Weise (wie durch Schenkung bei Lebzeiten,durch Gession, durch Legate) erlangte Handschriften, oder die Zer-streuung von Sammlungen (gerade mit Rücksicht auf testamentarischeVerfügungen). Die zahlreichen Ausleihverzeichnisse geben Aufschlussüber Benützung der Litteratur. Wo es sich um Codices handelt, diezum Zwecke der Abschrift entlehnt wurden, können diese Zeugnisseüber Abhängigkeit oder Priorität einzelner Hss. Aufklärung bringen