320 Anordnung der Bibliotheken im Mittelalter.
Gedächtniss beschweren, sie würden zu lebendigen Zeugen vergangenerJahrhunderte; eine Menge Handschriften würden ihrer Heimath nachbestimmbar sein und für die Textgeschichte verschiedener Werkeneue Anhaltspunkte bieten, während sie heute wie stumm und herren-los in der grossen Sammlung stehen; gar mancher Gewinn für diehistorischen Hilfswissenschaften und für kulturhistorische Studien stündein Aussicht.
Preisangaben der Bücher — ausser bei Verlassenschafts-inventaren und mit Beziehung auf die künftige Feilbietung (z. B.No. 573, Gottfr. v. Alatri 1287), oder bei Ankäufen mit Beziehung aufkünftige Rechnungslegung (vgl. No. 72) — sind ziemlich selten. Dochkommen auch solche Verzeichnisse vor, wie z. B. No. 553 Bibl. Gaddi1496; No. 556. 558 Bücher der Mediceer saec. XV zeigen. Dassdie Preise in dem oben erwähnten Catal. aus Lübeck nicht beigesetztsind, ist Zufall. Sicher war man mit dieser Einrichtung von Verzeich-nissen schon im 13. Jahrb. in Deutschland bekannt. Es ist daher viel-leicht für England, keineswegs aber im allgemeinen richtig, wenn esin Delepierres Analyse des Travaux de la Societe des Philobiblon deLondres, Londres 1862 (Trübner & Co.) pg. 19 zum Catalogue ofBooks of Richard de Gravesend, Bishop l ) heisst: Cette nomenclaturede livres presente un interet tout particulier en ce que c'est le plusancien catalogue connu auquel soient affixes les prix. Ein Wunsch,wie ihn Lagarde in Bezug auf Preisangaben der Bücher geäusserthat (vgl. oben pg. 4 Anm. 5) ist an und für sich nicht schwer zuerfüllen. Was aber soll man dann mit den Zahlen anfangen V DieHauptsehwierigkeit bildet nämlich die Reduction des zu verschiedenenZeiten und an verschiedenen Orten schwankenden Geldwerthes aufeinen gemeinsamen Nenner. Und gelänge dieselbe auch, dann hätteman in den meisten Fällen wieder nicht die Handschriften, um diees sich handelt, deren Kenntniss aber durchaus nothwendig wäre, umin diesen Dingen ein nur halbwegs sicheres Urtheil zu erlangen.
In älterer Zeit wird nur manchmal der palaeographische Cha-rakter einer Hs. angegeben, aber nur nebenbei zur Unterscheidung oderzur Warnung; denn in irischer Schrift Geschriebenes konnte man aufdem Continent nur schwer lesen; viele werthvolle Hss. (man erinneresicli an den Cicero zu Lodi) wurden so dem Untergange geweiht.Klagt doch über die Unlesbarkeit der Minuskel schon der hl. BonifatiusBibl. Rerum germ. Tom. III, Monnmenta Moguntina, ed. Ph. Jaffe, Bero-
Stelle einen Augustinus super Johannein. Durch den Inventaire des livresde Beauvais saec. XV. (im gleichen Besitze) wissen wir, dass damals vor-handen waren: homiliae saneti Augustini in Johannem iu quodam volumineparvo, de antiqua littera, cum una margine. Incipit in seeundo folio: etmanus nostrae, et in penultimo folio: verba firmentur. Pretii X. solidorum.Diese Beschreibung passt vollkommen auf einen Cod. des Herrn Le Caronde Troussures.
') Es ist ein Geueralinventar über dessen bewegliches Vermögen beiseinem Tode 1303 (bei Becker citirt unter No. 167). Gedr. im Vol. 2 derPhilobibl. Society; 10 pages, von H. IL Milman, Dean of S. Paul's.