rHAemnach bey Seiner Königlichen
Ma/estät von Preußen rc. rc. Unserm ak-
lergnädigsien Herrn, Dero Clcv. und Märkische Re»giermig niittelst Bericht vom 7ten dieses Monats alierunterthä-nigst ang'tragen, den Druck und Verlag des m borkigen Landeneivgeführken, und mit Approbation des geistliche» Departementsrer-esserren, und mit emeo Anhang rerseycuen Clev- Gülich-Berg.- und Märkischen Evangelisch - Reformirten Kirchen > Ge-sang - Buchs, dem Buchhändler Röder und der SLittweSikmann allsrgnädigst >u roncediren; Als haben Höchstge«dachte Seine Königliche Majestät diesem Gesuch in Gnaden zudeseriren kein Bedenken getragen.
Höchst Dieselbe conc.biren und «erstatten auch hiermit undKraft dieses dem Buchhändler Röder und der Wittive Sitz-viann, das? Sie und Ihre Erben, binnen den nächstfolgende»Zwanzig Jahren allein berechtiget ftyn sollen, das oben erwehnteEvangelisch-L'svrmitte Kstchen-Gesang- Buch und besten An-Hang zu drucken, und zu v^egen, hingegen niemand ausserIhnen befugt sevn soll, sothanes Gesang - Buch nachzudrucken,pder andere etwa auswärts nachgedruckrc Exemplar,« in Höchstjveroselben Landen einzuführen, und darin zu debilsten, bcpEvnfiscation der Exemplari n und bey einer Geld - Strafe vonEin Hundert RstOsthaler, wovon die Hälfte dem Kö iglichenFjfco, die andere Hälfte aber denen vorhin benannten Concessio-nariis erleget werden soll.
Höchstgedachte Seine Königliche Majestät wolle» auch dieImvctranlen bey dem Genus dieser Ccmc Pion, binnen denenbewilligten Zwanzig Jahre» allergnädigst schützen, handhabe««iid erhalten.
Nhrkllttdlich ist diese Coc/sti'on Mit Hochstgsdackter SeinerKöniglichen Majestät Jnstegel bedrucket, und von Höchst Der»jetzigen Chef des Lehns-Departements unterzeichnet worden.
So geschehen Berlin, den 24. Oktober 177'.
Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädizstr«
(l- 8-)
Special - Befehl.
von Münchhause«.