10 Einleitung.
habe. Aber der Verfasser wollte nicht Mos die von Sehmelier undFörster (und sagen; wir gleich, von noch Anderen) theils der Fund-stätte nach angegebenen, theils wirklich gedruckten Bibliothekscatalogeeinfach abdrucken und so gesammelt vorlegen: dieser genau präcisirtenAbsicht gegenüber hätte man kein Recht der Bemerkung; dann sagteder Verfasser ja deutlich, seine Arbeit sei Handwerk, Handwerk schlecht-weg. Die Sachlage verwandelt sich aber durch das Wort corpus. Dieskann nicht besagen: „was ich eben fand und was mir zugänglich war,habe ich gegeben," sondern „das ist eine zusammenfassende und voll-ständige Sammlung alles uns bisher bekannten Stoffes in diesem oderjenem Wissenszweige", und wir sind leider gewohnt, das Wort nurin dieser Bedeutung verstehen zu wollen. Wenn dies aber der Fall ist,dann kann man ruhig sagen, es sei wohl nicht leicht in letzter ZeitJemand an eine Aufgabe unvorbereiteter herangetreten, als der Ver-fasser der Catalogi bibliothecarum antiqui. Man hat da keineswegseine vollständige Sammlung auch nur der bisher durch Druck bekanntgemachten Stücke vor sich; die wichtigsten Druckquellen für diesealten Cataloge und Notizen hat der Verfasser nicht gekannt, oder siewenigstens nicht ausgenützt, und was er benutzt hat, trägt oft dieSpuren hastiger Arbeit.
Doch ich wollte hier keine Detailkritik üben, sondern nur dieallgemeinen Gesichtspunkte klar machen, die bei Behandlung des vor-liegenden Stoffes in Frage kommen. Unter diese gehört auch diezeitliche Grenze, welche man für die alten Cataloge annehmenwill. Bisher hat man das Jahr 1500 dafür angenommen. Vielleichtentscheidet man sich für 1450. Dadurch fiele erstens viele trivialeSchulbücherlitteratur weg, die besonders in der zweiten Hälfte des15. Jahrh. überwuchert, ferner entginge man der Gefahr, Incunabelnunbewusst als Hss. mitzuzählen. Bethmann im Archiv der Gesellsch.f. ä. d. Gesch. sagt Bd. 12, pg. 387 von dem cod. Barberin. XXXIX, 13,es sei der Index bibl. Alexandri Gambalongae Arimini 1456 und fügtbei „scheinen nur Drucke". Das letztere ist richtig, die Datirungaber falsch. Der Catalog, wie er vorliegt, stammt aus viel spätererZeit. Jedenfalls gibt es aber zahlreiche andere Beispiele von ge-mischten Catalogen bis zum Ende des 15. Jahrb., in denen die Druckekenntlich gemacht sind. Hier ein Beispiel von 1480:
Inventarium librorum quondam magistri Wilhelmi Paulilegatorum opido Antwerpiensi et in sua domo repertorum.
Prima decretum cum apparatu.Item decretales.
Sextus Clementine, Panormitamis super quarto et quinto decre-talium, parvum volumen omnes simul in pressura et papiro.Codex in pergameno.
Digestum vetus in pergameno, cujus Processus est per litteras.Digestum inforciatum in papiro impressum.Digestum novum in papiro cujus processus est per magna capita.Instituta glosata.Alia instituta scripta in papiro sive glosi,