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I. Die Erzeugnisse der Möbeltischlerei etc.
Folge hiervon war, dass in manchen Fällen keine der beiden Juries imKlaren darüber war, welcher von ihnen die betreffenden Gegenständezur Beurtheilung unterstanden; dass die Aussteller, je nachdem ihnenhüben oder drüben der Wind günstiger zu wehen schien, willkürlichdie Uebertragung von einer Gruppe in die andere forderten und beidem Mangel an einer ausgleichenden Oberleitung der Juries nicht seltenauch durchsetzten; dass endlich dieselben Gegenstände häufig zweimalbeurtheilt, zweimal prämiirt wurden, bisweilen mit Auszeichnungen ver-schiedenen Werthes. Die Belege für diese Behauptung Hessen sichleicht durch eine vergleichende Zusammenstellung der von den Juriesder 8. und 19. Gruppe zuerkannten Preise erbringen. Es möge hiergenügen, darauf zu verweisen , dass wenn bei späteren Anlässen eineder 19. Gruppe der Wiener Ausstellung entsprechende Abtheilung gebil-det werden sollte, dieselbe keinenfalls einer eigenen Jury unterstellt,sondern entweder wegen ihres hauptsächlich der Möbelindustrie ent-nommenen Inhaltes der Jury für die letztere, oder einer aus den Juriesfür Holzindustrie und Tapezierarbeiten combinirten Jury zugewiesenwerden müsste.
Beiläufig sei schon an dieser Stelle einer ähnlichen, noch schreien-deren Unordnung in den Beziehungen der Juries für die 8. und 21.Gruppe •— nationale Hausindustrie — erwähnt. Dilettanten inHolz — vorzugsweise die Laubsäger —, welche in der 8. Gruppe kata-logisirt waren, aber der Jury der 21. Gruppe, die so ziemlich Alles undJedes auszeichnete, indem sie die culturgeschichtliche Grundlage dernationalen Hausindustrie auf das Wohlwollendste verkannte, grösseresVertrauen schenkten, wussten sich ausser der Beurtheilung in der 8.Gruppe auch dem Richterspruch der 21. zu unterstellen — mit welchenErfolgen, zeigt der Vergleich der. Protokolle der Jury für Gruppe 8 mitder laugen Liste der von der Jury für Gruppe 21 vertheilten Aner-kennungen. Ich erwähne dieses argen Missstandes, weil ich für drin-gend geboten erachte, bei künftigen Ausstellungen seine Anlässe zubeseitigen, falls bei denselben das System der Prämiirungen in seinergegenwärtigen Form überhaupt noch aufrecht erhalten werden soll.
Fline Ausstellung ganzer Zimmer mit ihrer Einrichtungund Ausschmückung wird stets anregend und geschmacksbildendwirken, indem sie die Vorzüge der Einheitlichkeit in der Ausstattungeines abgeschlossenen Raumes in’s rechte Licht setzt, indem sie veran-schaulicht, wie ein' Gemach in seinen wesentlichen Möbeln ein dembestimmten Zweck harmonisch dienendes Ganzes darstellen kann, inwelchem jedes Stück sich als eine nothwendigo Ergänzung der übri-gen darbietet, wie bei der bereichernden Ausschmückung mit Werkender bildenden Kunst, mit Erzeugnissen der textilen, keramischen undnietallotechnischen Künste im Dienste desselben Grundgedankens zuverfahren ist.