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Gruppe XVI. Heereswesen.
taivischeu Beurtheilung ebenso, wie die auf Grund besten Quellenmate-l'ials eigens für die Ausstellung gezeichneten schönen Generalkartender Türkei und werden an anderen Stellen gehörige Würdigungfinden. Die Einsicht in das, was die letzten Jahre auf dem Gebieteder Kartographie geschaffen haben, vermag wohl die Gewissheit zu ge-währen, dass auch hier der Fortschritt an Form und Inhalt sich gel-tend macht. Eine genauere Darstellung der verticalen Glie-derung des Bodens, gegründet auf zahlreiche sorgfältige Ilöhen-messungen, ist nunmehr in allen namhafteren topographischenWerken zu finden. Ali Vervollkommnung, an Vereinfachungder Technik wird mit' dem grössten Eifer gearbeitet. Sollte es ge-lingen (was nach dem bereits Erreichten nicht zu bezweifeln), denphotographischen Vervielfältigungsarten einen ansehnlichenTheil der bisher von dem Stichel ausgeführten Arbeiten überweisen zukönnen, so wäre damit die Bahn gebrochen für ein neues regeres Le-ben im Karten wesen.
Die Erfüllung des von Theorie und Praxis gleich lebhaft gehegtenWunsches nach Herstellung topographischer Einheitskarten, sieist dann, wenn die beengenden Schranken von Zeit und Kosten so er-heblich gemindert worden, der Verwirklichung beträchtlich nähergerückt.
Die Berichterstattung hat den Kundgang durch die XVI. Gruppeder Wiener Weltausstellung vollendet. Konnte sie auch wenig mehrals eine flüchtige Skizze entwerfen, so wird diese doch vielleicht ge-nügt haben, erkennen zu lassen, wie viel da fehlte, um die Expositionüber das Heerwesen zu dem zu machen, was sie hätte sein können undsollen. Aber es liege fern zu rechten um das, was im Einzelnen ver-absäumt worden, während in der Sache selbst doch grosse, bedeutungs-volle Fortschritte zu constatiren sind. Vor Allem ist es als Zeicheneiner gesunden, kräftigen Zeit zu begrüssen, einer Zeit, welche die Be-dingungen des Daseins lebenswahr, nicht mehr nach einseitig ver-schobenen Humanitätsprincipien zu ermessen bestrebt ist, dass mansich darüber völlig klar geworden, wie die Wehrhaftigkeit des\ olkes keineswegs ein nothwendiges Uebel, dass sie vielmehr eine vollberechtigte Seite der Staatsinstitution sei, und dass Rechtspflege,Sorge für Cultus und Unterricht, Volkswirthschaftspflegeund Heeresorganisation sich gegenseitig bedingen und durchdrin-gen müssen, um die Verwirklichung des gemeinsamen Zieles mensch-licher Association: des Culturstaates, zu erreichen. In diesem Sinnehaben wir es vorzugsweise zu begrüssen, dass dem Heerwesen eineeigene Stelle jenes grossen Schauplatzes zu Wien angewiesen wurde,auf welchem die Völker des Erdballes erschienen waren, um in fried-