Allgemeines.
Zum ersten Mal ist auf der Wiener Ausstellung von 1873 dasHeerwesen als einheitliches Ganzes in den Kreis der Weltindustrie-ausstellungen gezogen worden. Die bedeutsamen Ereignisse der letztenJahre, in welchen die Wehrverfassung auf nationaler Grundlage sichals eine der Bedingungen gesunden, staatlichen Lebens voll darzulegenvermochte, haben auch darin einen Ausdruck gefunden.
Nur der Staat, der es vermag, alle seine Mittel intellectueller undmaterieller Natur, je in ihrer Art auch wehrhaft zu machen, der in denStunden der Gefahr, wenn es gilt, die kostbaren Güter, welche fried-liche Arbeit in Reihe langer Jahre errungen, mannhaft vor fremderUnbill zu schützen, mit seinem Volke in Waffen einzutreten vermag,genügt einer Hauptforderung für seine Existenz.
Volksthum und Heerwesen sind innig mit einander verwachsen, siebedingen sich gegenseitig.
Und daher ist unter all den Mitteln, welche vorhanden sind, umdas Leben von Nationen mit einander zu vergleichen, wohl eines dergeeignetsten die Gestaltung des Wehrwesens. In ihrer Wehrverfas-sung, in ihrem Heerwesen spiegelt sich die Individualität der Nationam treuesten. Wie verschiedentlich auch immerhin die Ansprüchesein mögen, welche die Zeit an die Wehrhaftigkeit stellt, der Modusum ihnen zu genügen, ist bis in die feinsten Nüancen herab ein inni-ger Ausdruck des Volkswesens und kann diesem nicht von aussen herfremdartig aufgezwängt werden. Der Gr^id der Wehrhaftigkeitsteht immer in vollster Harmonie mit der nationalen Entwickelung.
Die Wehrverfassung greift herab bis zu den Atomen staatlichenDaseins, herab bis auf das einzelne Individuum und charakterisirt soauf das Genaueste die socialen Verhältnisse eines Staates. Ob Kasten-wesen und strenge Abschliessung, ob Vollbürgerthum und Bevor-rechtung einzelner Schichten, ob Gleichstellung aller Staatsbürger inRecht und Pflicht: sie finden getreuen Ausdruck in ihr.
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