auch zu unsrer Zeit das tausendeinhundertste Jahr der Stadt unterdem Consulate eines Philippus verflossen ist, ohne, wie jetzt üblich,durch irgend welche Feierlichkeiten verherrlicht zu werden; so sehr ver-mindert sich von Tag zu Tage die Rücksicht auf die Stadt Rom. (3.)Dich aber war schon zu jenen Zeiten durch Vorzeichen und Wunder-erscheinungen angedeutet worden, von denen ich nur eine kurz erwäh-nen will. (4.) Als nämlich die Opferthiere nach Vorschrift der Pon-tifices geschlachtet wurden, zeigten sich am Leibe eines männlichenSchweines weibliche Geburtstheile; (5.) woraus die Zeichendeuter dieSittenverderbniß der Nachkommen und eine künftige Herrschaft derLaster prophezeiten. (6.) Sowohl weil er die Erfüllung dieser Prophe-zeihung vereiteln zu müssen glaubte, als weil er im Vorübergehen einenLustknaben erblickt hatte, der seinem Sohne sehr ähnlich war, faßtePhilippus den höchst ehrenwerthen Entschluß, der Benützung solcherLustknaben ein Ende zu machen. (7.) Dennoch aber dauert sdiesesLasters noch fort; denn hat sich auch der Ort der Ausübung verän-dert '), so wird es doch unter noch schändlicheren Gräueln sortgetrieben,da ja die Menschen nach Gefahrvollem und Verbotenem ^) desto begie-riger Verlangen tragen. (8.) Dazu kommt noch, daß die Weisheitder Etrusker eine ganz andre Lehre verkündigt hat, indem sie ver-sichern , der Sinnlichste werde der Glücklichste sein, während wackereMänner größtentheils verachtet würden. (9.) Diese jedoch, meine ich,haben die Wahrheit vollständig verkannt. Denn wie kann Einer glück-lich sein, der seine Unschuld verloren hat, mag er sich auch in allen an-dern Stücken des glücklichsten Erfolges erfreuen! während dagegen,wenn sie sich erhalten hat, alles Andere erträglich ist. — (10.) Nach-dem Philippus das oben Erwähnte vollbracht hatte, ließ er seinen Sohnin der Stadt zurück und zog, wiewohl mit schon altersschwachem Kör-per, selbst gegen den Decius zu Felde, fiel aber bei Verona nach Be-siegung und Verlust seines Heeres; (11.) und sein Sohn wurde, alsman dieß in Rom erfuhr, im Lager der Leibwache ermordet. Beidehatten fünf Jahre geherrscht.
1) D. h. darf es auch nicht mehr öffentlich (in öffentlichen Häusern) getriebenwerden.
2) Nach verbotenen und daher mit Gefahren verbundenen Genüssen.