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1 (1809)
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220
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X-VIII. Abschnitt.

II.

Staatsverfassung der Schweita.

i. Vermittlungsakte des ersten Consuis der französi-schen Republik zwischen den Partheyen, welche dieSchweitz theilen. 4 . Zürich 803 .

Die neue politische Einrichtung der Verfassungen allerKantone und der ganzen Eidgenossenschaft findet sich indiesem Aktenstücke.

Die Verfassungsakte des Walliserlandes, fol. 802 .

III.

Litleratur der Schweitzergeschlclite.

j. Hallers (G. E. von) Bibliothek der Schweitzerge-geschichte, und aller Theile, die dahin Bezug haben,systematisch chronologisch geordnet. 8 - Bern 785-88«6 Theile und ein Band Hauptregister,

Dieses vnrtrefliche, nicht genug zu lohende Werk,kann jeden aufs befste von dem würdigen Gegenständedesselben unterrichten. Ein Auszug dieser 6 Bände führtden Titel: Conseil pour former une Hibliothequc historiquede la Suisse»

3 . Bibliothek (schweizerische), 3 Stücke, 8 . Bern

79 1 " 792*

Vou den damaligen beCsten Köpfen in Bern verfafst.Eine Art Fortsetzung davon erschien unter dem Titel :

5 . Bibliothek der schweizerischen Staatskunde, Erd-beschreibung und Literatur , von Prof. F ä s i. 8 -Zürich 79f>~98-

Auch dic«e Zeitschrift enthält vortrefliche Aufsätze,mancherlcy Berichtigungen aus der Erdbeschreibung,historische Beleuchtungen, geognostische Abhandlungen,literarische Anzeigen und Rezensionen#