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X-VIII. Abschnitt.
• II.
Staatsverfassung der Schweita.
i. Vermittlungsakte des ersten Consuis der französi-schen Republik zwischen den Partheyen, welche dieSchweitz theilen. 4 . Zürich 803 .
Die neue politische Einrichtung der Verfassungen allerKantone und der ganzen Eidgenossenschaft findet sich indiesem Aktenstücke.
Die Verfassungsakte des Walliserlandes, fol. 802 .
III.
Litleratur der Schweitzergeschlclite.
j. Hallers (G. E. von) Bibliothek der Schweitzerge-geschichte, und aller Theile, die dahin Bezug haben,systematisch chronologisch geordnet. 8 - Bern 785-88«6 Theile und ein Band Hauptregister,
Dieses vnrtrefliche, nicht genug zu lohende Werk,kann jeden aufs befste von dem würdigen Gegenständedesselben unterrichten. Ein Auszug dieser 6 Bände führtden Titel: Conseil pour former une Hibliothequc historiquede la Suisse»
3 . Bibliothek (schweizerische), 3 Stücke, 8 . Bern
79 1 " 792*
Vou den damaligen beCsten Köpfen in Bern verfafst.Eine Art Fortsetzung davon erschien unter dem Titel :
5 . Bibliothek der schweizerischen Staatskunde, Erd-beschreibung und Literatur , von Prof. F ä s i. 8 -Zürich 79f>~98-
Auch dic«e Zeitschrift enthält vortrefliche Aufsätze,mancherlcy Berichtigungen aus der Erdbeschreibung,historische Beleuchtungen, geognostische Abhandlungen,literarische Anzeigen und Rezensionen#