unter venetiauischer Herrschaft. 245
Relationen einzureichen. Der gesammte Beamtenstand warder Aufsicht von Spezial-Commissarien, Syndiken oder Avo-gadoren unterworfen, welche von Zeit zu Zeit die Inseln be-reisten und die Verwaltung untersuchten. Diese hatten richter-liche Gewalt, entschieden als Appellationsrichter in den Bagatell-sachen ohne weitern Recurs und übten peinliche Gerichtsbarkeit,außer über die vom Großen Rath ernannten Beamten. Aberauch diese Syndiken waren der Centralregierung in Venedigverantwortlich, denn es würde im Widerspruch mit dem ge-summten System der Republik gestanden sein, Einzelnen zu aus-gedehnte Befugnisse zuzugestehn. Im Allgemeinen waren dieseRevisionen dem Volke angenehm, indem dieselben, wenngleichmanches blos Formwesen war, dazu dienten, manche Gebrechenaufzudecken, Mißbräuche abzustellen, Anliegen bekannt werdenzu lassen, und so die Interessen der Nnterthanen mit denendes öffentlichen Dienstes vereint auszugleichen. Bisweilen wurdedem Chef der Verwaltung der Inseln selbst, dem General-Proveditore, die Revision dieser Verwaltung übertragen.
Abgesehen von dieser obern Leitung und Aufsicht, regiertendie Ionier sich selbst. In Corfu waren die legislativen undadministrativen Befugnisse, dem Namen nach, in den Händendes Großen Raths. Dieser war ursprünglich eine eigentlicheVolksversammlung, an welcher die ansehnlicheren Bürger allerStände und selbst ansäßige Fremde theilnahmen. Allmälichaber wurde das populäre Element mehr und mehr ausge-schlossen, der Große Rath war nur aus einer gewissen Zahlvon Familien zusammengesetzt, die den Adel bildeten, und esentstanden neben diesem Adel die Classen der Bürger undAckerbauer, die keine eigentlichen politischen Rechte hatten.Den einzigen Unterschied unter den Mitgliedern des GroßenRaths bildete ihre Nationalitätsverschiedenheit als Lateiner undGriechen, wobei die Confessionsverschiedenheit nicht in Betrachtkam. Die Verification des Rechts der Aufnahme und dieGrenzen, innerhalb deren dies Recht von der Republik zuge-standen werden konnte, wechselten verschiedentlich nach ver-schiedenen Zeiten und waren mehrfach Gegenstand der Vor-