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Kleine historische Schriften
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Die Ionischen Inseln

Wie heute war auch in der venetianischen Zeit Corfu diemächtigste der Inseln, nicht blos dem Umfange nach, in welcherHinsicht sie dem südlicheren Cefalonia um weniges überlegenist, sondern auch in Bezug auf ihre militärische und sonstigeBedeutung, so daß die Centralbehörden meist dort ihren Sitzgehabt haben. Unter diesen Centralbehörden stand anfangsder Bailo obenan; mit diesem dem Bailli der französisch-neapolitanischen Zeit nachgeahmten Namen bezeichnte man dievom Großen Rath der Republik ernannte Magistratsperson,welche ursprünglich die politische und richterliche Epecutivgewaltin sich vereinigte. Dreiunddreißig Jahre nach dem Beginn dervenetianischen Herrschaft wurden dem Bailo, auf das Gesuchder Inseln, drei Beisitzer gegeben. Von diesen waren zwei, Ca-marlinghi genannt, seine Assessoren im bürgerlichen wie im pein-lichen Gerichtswesen, während die eingebornen Richter, Giu-dici annali, nur consultative Stimmen hatten. Der dritte,Proveditore geheißen, leitete das Steuer- und Lehnswesen undschlichtete zugleich Competenzsachen und Streitigkeiten zwischenBeamten und Soldaten einerseits, Bürgern andrerseits. Auchdas Militärwesen und die Polizei, wie die oberste Aufsicht überdie Nachbarinsel Paxo waren ihm anvertraut und er wohntein der Citadelle. Diese Citadelle wie die Stadt Corfu hattenjedoch noch zwei andere Militärbeamte, den Castellan und denStadthauptmann, gleich den erstem venetianische Nobili undvom Großen Rath ernannt. Die Seemacht stand unter demProveditor general da mar, einer Würde, welche in Betrachtder Wichtigkeit der Flotte und der Kriegsmarine stets an Be-deutung zunahm, so daß um das Jahr 1500 der Proveditorgeneral del Levante daraus entstand, welcher die höchste Au-torität in den griechischen Besitzungen der Republik in sich ver-einigte, während der Bailo die zweite Stelle einnahm. An-fangs war Zante, später Corfu seine Residenz. Er blieb dreiJahre lang im Amte, der Bailo und die übrigen zweie. DieInstructionen an diese Beamten waren streng, und sie durftensich, wie gesagt, nicht in innere Angelegenheiten mischen. DieProveditoren waren verpflichtet, ebenso wie die Botschafter