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n Verbindunglcrn fabricirt.'steercich nichtcapelplatz des
Verkaufs der Nachdrücke, die von da nach allen Seiten, dersonders nach den Rheingegenden, in Masse verhieben werden.Jedoch giebt es auch in Frankfurt mehrere Buchhandlungen,die aus eigenem Antriebe so rechtlich sind, mit keinem Nsch-druck zu handeln. — Das ganze nördliche Deutsch-land zeichnet sich sowohl durch seine, wenn auch noch nichtvollständige, Gesetzgebung hierüber, so wie durcr die fast allge-meine Rechtlichkeit der Buchhandlungen und Kre stillschwei-gende Uebcrcinkunft keine Nachdrücke zu vertreibt», sehr zu sei-ner Ehre aus. Während in Würtemberg Preußische und Säch-sische Unterlhaucn in Ansehung ihres Verlags-EigenthumSschamlos verletzt und beraubt werden, Und dgzu Königk.Autorisationen erhalten, wird der WürrimbcrgischeUnterthan in Preußen und Sachsen vollständig geschützt,wie z. B- Cotta stets erfahren*), wodurch )ch dieser auchsein bekanntlich bedeutendes Vermöge» erworsen, was nichtstatt finden konnte, wenn man in Sachsen uzd Preußen ihmseine besten Verlags-Artikel Nachdrucken dürft-. Unsere Negie-rungen sollten uns also Retorsion Men Würtem-berg gestatten; dlcß würde das Uebel zuerst heben nndausgleickcn! Friedrich der Große gestattete bey einer ähnli-chen Gelegenheit den Nachdruck von GellertS Schriften,und so ist diese Retorsion auch eigentlich in die PreußischeGesetzgebung übergegangcu, ohne jedoch bis jetzt gehand-habt worden zu scyn, weil — auf dem Gewerbe des Nach-drucks in jeder Eategoric „die össentliche Schmach ruht."
Auf der andern Seite läßt sich jedoch nicht läugnen —was auch der Reg- Rath Krau sc geltend zu machen weiß,^-daß durch die Schuld, die Habsucht, und die Unvernunft eini-ger deutschen Verlags-Handlunge» es mehrere Schcingründegiebt, mit denen man gewöhnlich den Nachdruck zwar nicht zurechtfertigen, aber doch zu entschuldigen pflegt. Wir wollen hiermir der ganz übertriebenen Preise gedenken, die einzelneVerlags-Handlungen sich für die gangbarsten Werke, bei dcneit.sic auf den reichlichste» Absatz rechnen können, bezahlen lassen.Beispiele anzuführen möchte hier bedenklich seyn, so nahe sie
*) Man sehe oben den Brief des Staatskanzlers von Har-denberg-
Nachdrücke werden aber im Würtembergische» rmit den Ncutlinger und Sturrgarter NachdemDer Verkauf auswarriger Nachdrücke ist in L>verboten. —- In Frankfurt ist der Haupt