XXX. Johanni. 1257—1260.
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nahmen und beide Theile sich gegenseitig versprachen, ihre Hälftennur an den andern Thcil zu verkaufen. Es scheint hiernach, daß dieKirche schon die Halste der Burg von dem Reiche zu Lehn trug unddie von Wolfenbüttel sie jetzt auch für die andere Hälfte als Lehn-herrin anerkannten, was ohne Genehmigung des Reiches freilich nichtanging. Der Bischof verwandte ans diese Erwerbung und auf dieBezahlung der Schulden Gunzelins, eines Sohnes jenes Burchard,1610 Pfund Hildesh. Pfennige, und das Todtenbuch bemerkt zum2. Februar, an welchem im Jahre 1261 Gunzelin starb, er habe dieBurg Peine mit den benachbarten Grafschaften, Dörfern und Güternder Hildesheimischen Kirche gegeben; i) so daß man auch annehmenkann, der Bischof habe von Gunzelin die eine Hälfte, von Burcharddie andere erworben. Nach der Braunschweigschen Bilderchronik 2)wurde dieser Vertrag oder ein ähnlicher geschloffen, als der Bischofund der Herzog zusammen die Burg Peine belagerten und die Besitzermit dem Bischöfe allein insgeheim unterhandelten, welcher darauf denHerzog zum Abzüge bewog. Aufs Neue ergriff er die Waffen, alser jene Abtretung erfuhr. Daß Herzog Albrecht und Bischof Johannwegen Peine Krieg führten, ist nicht zu bezweifeln, aber nicht ver-bündet, sondern einander feindlich entgcgenstehcnd, und gewiß ist diehier wie dort gewünschte und erstrebte Erwerbung von Peine, dessenBesitzer sich dort wegen großer Schuldenlast nicht mehr mochten haltenkönnen. Der Erfolg, welchen der Bischof auf dem Wege der Verhand-lungen über den Herzog davon trug, war der Grund der heftigen undandauernden Feindseligkeiten des Letzteren, so wie dieser Erfolg auchwohl die Veranlassung zu der Erzählung des Chronisten gegeben habenmag. Dieser Vertrag brachte den Herzog Albrecht ohne Zweifel nochmehr auf, und ließ, wenn die Waffen schon ruheten, ihn aufs Neuedieselben ergreifen; indeß beendete der Winter die Feindseligkeiten, undMitte Decembers 1258 gestand der Herzog unter Vermittelung desBischofs von Halberstadt dein Bischose Johann und dessen Verbündeten,namentlich dem Markgrafen Johann von Brandenburg, so wie auchBurchard von Wolsenbüttel, Johann von Eschcrde und Ekbert von
>l Imidn. I. 763. Mooyer im Vatcrl. Arch. 1840. S. 60. Llunrelirms äsIVIkerdotle, gni äsclit eustrnin keine enm coineeiis, viUis ot donis ucliaeentibuseeelesie Hilcleslleraens!.
2) keibn. III. 360.
ch Botho erzählt dieses freilich bei demJahre 1260, indeß wohl nur, um gleichdie Wahl Bischof Otto's anknüpfen zu können. Vollständige Klarheit gewährenunsere Quellen überhaupt nicht.