Druckschrift 
2 (1858)
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

8

Der Kirchenvogt.

und diesem die Beschützung anvertrauen, aber nicht als Lehn (berietr-oirrin), sondern wie einen Auftrag (tnn^imin oorriinissnni), und zwarauf so lange, als der Vogt ein milder Schutzherr sein würde. DieserAuftrag solle aber nie auf die Nachkommen übergehen. — Im Jahre1152 ertheilte darauf Kaiser Friedrich dem Domcapitel, weil die Vögtegroße Gcwaltthätigkciten an den Gütern des Capitcls ausüben unddurch häufige Berandungen die Kirche zu betrüben nicht aufhörcn, dieErlaubnis, die Vogtcicn cinzulöscn. ') Als der herzogliche DienstmannLiemmar in demselben Jahre ein Kloster zu Bocla gründete, behielter des Ortes Vcrtheidigung, Welche Vogtci heißt, seinen Erben fürimmer bevor, so daß immer der ältere sie ausübcn sollte, ohne jedochDienste von den Meiern zu fordern oder sich an den Grundstücken desKlosters ein Recht anzumaßen, mit Ausnahme der hohen peinlichenGerichtsbarkeit in Beziehung auf Diebstahl, Mord und Raub, oderwenn ihn der Abt zu anderen Geschäften zuziehen möchte. 2) In derZeit von 1153 bis 1t 63 erließ der Kaiser an den Bischof einen Befehl,die Geistlichkeit und die bcliehcnen Dienstmanncn gegen die Anma-ßung der Vögte, wonach diese den Nachlaß verstorbener Geistlichen zusich nahmen, zu schützen. Nur, wenn der Grnnd und Boden der Kircheeinem Laien zustände, sollte diesem ein Dritthcil des Nachlasses, einzweites der Kirche, das dritte den Verwandten des Verstorbenen zu-sallen. Bei der Gründung des Klosters Wöltingerode wurde denGründern und deren Söhnen nach dem Alter die Vogtei zngesichcrt,alle Bedrückungen aber untersagt. Selbst die Ablieferung der denVögten von Leuten des Klosters zu entrichtenden Geldstrafen an dasKloster wurde versprochen.^) Bei der Bestätigung des Klosters Lam-springe im Jahre 1178 wurde der Vogt von dem ganzen Klosterhofe,welcher mit der Immunität versehen sei, von den Capellen der Kircheund den geistlicben Gebäuden ausgeschlossen, und ihm namentlich unter-sagt, dort weltliche Gerichte zu halten.'') Dasselbe wurde in dem-selben Jahre für das Kloster Heiningen verfügt. Der Domgeistlichkeitscheint sich noch immer keine Gelegenheit dargebotcn zu haben, vonder ihr gewordenen Erlaubniß zur Ablösung der Vogteien Gebrauchzu machen. Sic klagte über die unverschämte Zudringlichkeit der Vögte

1) VMuin Ilerbipoli in 8oIeinni eiii'in XVII. IIM. I?edr. Lieber, äeäuct.ini'isä. Ni8)'erä. 36. — v. Gülich, Die Meierd. 161.

2) Lüntzcl, Die bäuerl. Lasten 92.

3) Laucnstcin II. 260.

I) Rni-rNsiin III. 415.