Vorrede.
VI7
Monarchie verbunden werden musste, so dass die Geschichtedieser beiden europäisch-teutschcn Mächte nunmehr den erstenTheil meines Handbuchs der sonveraincn Staaten des tcut-schen Bundes in zwei Abthcilungcn bilden sollte. Dieerste Abtheilung davon, „die Geschichte des östreichischenKaiserstaates" erschien daher zur Ostermesse 1817; jetztfolgt die zweite Abteilung, welche die „Gcschichreder preußischen Monarchie" enthält. Doch hat dieVcrlagshandlung die Einrichtung getroffen, dass die Ge.schichte dieser beiden Staaten auch, mit bessndern Titeln,als für sich bestehende Werke dem Thcile des Publikums mit-gctheilt werden, welches sich nicht für die gestimmte teutscheSpccialgeschichtc interessier.
Nach dem allgemeinen, für diese Spccialgeschichtc schonfrüher festgehaltenen, Plane sollte die Bearbeitung derselbentheils als Grundlage für akademische Vorträgedienen, theils als Handbuch auf die Bedürfnisse ge.bildeter Staats- und Geschäftsmänner berechnetseyn, welche die Geschichte der einzelnen teutschcn Staaten ineiner gedrängten Uebersicht dargestellt wünschen dürften.
In diesem Geiste und Charakter ist denn auch die Ge-schichte der preußischen Monarchie in dem vorliegenden Werkevon mir behandelt worden. Weil aber der Geschichtsforscherund der Diplomat, bei den Studien der Geschichte, nur-durch die Nachweisung der Quellen, und durch die Belegungaller wichtigen Ereignisse und Verträge aus den vorhandenenQuellen - und Urkundensammlungen befriedigt werden kann;so wird man, wie ich hoffe, in dem vorliegenden Bandenirgends die genaue Angabe der gebrauchten Quellen undHülfSmittel vermissen. Zwar konnte ich dabei keine Archiveund unge druckte Sammlungen' benutzen; allein ich darf
2