8 II. Theil. Die Gesetze der Bewegung fester Körper.
Zweiter Abschnitt.
Von der relativen und scheinbaren Bewe»
gung.
gung, wenn man die jedesmalige jage des bewegten Punk-tes auf einen Puncc bezieht, der selbst nicht ruhet. Stelltman sich in dem letztem Puncte einen Beobachter vor,welcher die Bewegung des erster» bloß nach der in' Bezie-hung auf sich veränderten Lage und Entfernung beurtheilte:so hieße das, bloß die scheinbare Bewegung be-Mmmen.
§. 14. Wenn der Beobachter von nach O (Fig.6.) fortrückt, und nun, etwa so wie wir auf Norden undSüden, Westen und Osten zu beziehen gewohnt sind, diejage eines andern Körpers auf Richtungslinicn bezieht,die mit den auf einander senkrechten jimen ^8, ^6 pa-rallel sind: so wird er den bewegten Körper kl immerfortnach der Richtung ^8 hin zu sehen glauben, wenn dieserin eben der Zeit gleichförmig von kl nach k fortgeht, inwelcher gleichförmig nach -1 fvrtgcführt wird. Diescheinbare Bewegung des Punctes kl wird also in einerklotzen Annäherung bestehen, da k'a kleiner als kl^ ist.'Härte der Beobachter seine eigne Bewegung gar nicht em-pfunden, so würde er glauben, der Punck kl sei bloß vonkl nach k gerückt, weil er selbst immer noch in ^ zu seinglaubt, und er ihn immer noch nach der mit^L paralle-len Richtung (z. B. nach Norden hin) sieht.
Auf eine ähnliche Weise wird jede relative jage be-stimmt.
K. rz. Aufgabe. Die relative Bewegung einesgradlim'gt und gleichförmig fortrückmden Punktes kl in
rklärung
Relativ heißt eine Bcwe-