für die Handlungen der Staatsverwaltung auf, undbegründen eine Gesetzgebung für das Leben im Staate,welche diesem und seinen Gliedern dadurch wohlthatigwird, daß sie die Nationalkraft erhält und erhöht, indemsie die mannigfaltigsten Mittel hierzu mit Sicherheit an-deutet, und andrerseits die Last der Auflagen auf dierichtig erkannten Quellen des Einkommens, nach Ver-hältniß ihrer Ertragsfähigkeit, gleichmässig verbreitet.
Darum auch sollte der Steuerkataster mit dem stati-stischen Bureau in Verbindung stehen, weil alle Opera-tionen des Elfteren nach dem Prinzip der Statistik ge-schehen müssen, um die Rcalisirung des Staatszweckesin diesem Verwaltungszweige möglichst sicher zu stellen.Die Statistik giebt dem Steuerkataster eine feste Basis,und sollte Letzterem immer zur Richtschnur dienen; da-durch würden sich für die Messung selbst die Momenteergeben, auf welche dabey die vorzüglichste Rücksicht zunehmen ist, um die meisten Zwecke unter einer allge-meinen Ansicht zusammen zu stellen und der Kataster-messung, ausser der Erreichung ihres Hauptzwecks, diemöglichst größten ökonomischen Vortheile zu verschaffen.Ein wesentliches Bedingniß aber hierbei ist es, daß dasGeschäft einer Katasiermcssung stets schleunigen und un-gehinderten Fortgang habe, und möglichst bald beendigetwerde, ein Bedingniß, welches zu erfüllen, nicht schwer