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Nassau.
§. Z. Da die Steuer-Revisions/Distrikte und diehiernach für die Bildung der Wahlversammlungen be/zeichneten Landesbezirke durch die Statt gefundenen Ter/ritorialabtretungen wesentlich cinwirkende Abänderungenerlitten haben; so sollen zur Wahl der Landcsdeputirtenaus den Gutscigenthümern nunmehr drei Wahlvcrsamm/lungen gebildet werden, zu Wiesbaden, zu Weilburgund zu Dillenburg.
Zu Wiesbaden versammeln sich die Wahlmänner ausden Aemtern: Höchst, Königsrein, Wallau, Wiesbaden,Eltville, Rüdeshcim, Caub, Braubach, Nassau, Katzen/clnbogen, Kirchberg, Wehen und Idstein. Sic crwäh/len sechs Landesdeputirte.
Zu Weilburg werden fünf Deputiere erwählt vonden Wahlmännern der Aemtcr Reichelsheim, Ahbach,Weilburg, Usingen, Runkel, Limburg, Dich, Meudt,Montabaur, Herschbach, Selters und Hachenburg.
Zu Dillenburg treten die Wahlmänncr aus denFürstcnthümern Dillenburg.und Hadamar, und aus derGrafschaft Westerburg zusammen, um vier Landesdepu/tirce zu erwählen.
H. 4- Im klebrigen ist allenthalben nach den Vor/schriften des mehr angezogencn Edicts zu verfahren;insonderheit werden die Listen der Wahlmänncr und Wahl/kandidatcn hiernach durch die Gencraldirection der di/recken Steuern ausgestellt.
Gegeben Biebrich, den 3. und Weilburg den 4. No/vcmbcr 1815.
(I,. 8.)
Friedrich August, Friedrich Wilhelm,
Herzog zu Nassau. Fürst zu Nassau.
vr. Freiherr von Mar sch all.