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3 (1820)
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Die sieben jonischen Inseln.

gen, welche von Frankreich abhingen. Doch ward dieConstitution vom Jahre 1803 beibehalten.

Mein nach seiner Resignation besetzte (17. Juny1814) der brittische General Campbell diese Inseln imNamen der verbündeten Machte, und ein am 5. Nov.1815 zu Paris zwischen Großbritannien, Rußland undOestreich abgeschlossener Vertrag bestimmte ihr künfti-ges Schicksal dahin: daß sie, unter dem Namen: ver-einigte Staaten der jonischen Inseln, einenunabhängigen, aber unter dem unmittelbarenund aus schließ enden Schutze Großbritanniensstehenden, Staat bilden sollten. Die Unzufrieden-heit der Einwohner mit der brittischen Leitung bewirkte,daß der brittische Commissarius, General Maitland,in Vollmacht seines Kabincts (29-, Mai 1816) den seit1803 zu Korfu bestandenen Senat der sieben Inselnauflösete,weil derselbe irrig darauf beharre, sichals die reprasentirende Behörde aller jonischen Inselnanzusehen." Darauf ward (29. Dcc. 1817) die,von dem Prinz-Regenten von Großbritannien Unter-zeichnete neue Constitution der sieben Inseln zuKorfu bekannt gemacht, welche mit dem 1. Jan. 1818in Wirksamkeit trat.

(Auch diese Constitution soll nachgclicfcrt werden.)

Nach dieser Constitution ist die orthodoxe griechischeReligion die herrschende. Die Civilregierung bestehtaus einer gesetzgebenden Versammlung, aus einemSenate und einer Justizbehörde. Das Militär-kommando führt, nach dem Pariser Vertrage, der Be-fehlshaber der brittischen Truppen. Die Mitgliederder gesetzgebenden Versammlung werden von dem Corps