571
Die sieben jonischen Inseln.
Nach dieser Constitution stand die Regierung dervereinigten Inseln dem constitutionellen Adel aufKorfu, Zephalonia, Zante, St. Maura, Cerigo, Jthakaund Paxo zu; die übrigen kleinen Inseln werden, nachihrer Lage, der einen oder der andern jener Inseln un-terworfen. Die griechisch - orthodoxe Religion ist dieherrschende Religion des Staates; die römisch-katho»lische wird hochgeachtet und geschützt; alle übrige Re-ligionen werden blos geduldet. Die Familien, welchebis zum Ende des July 1803 zum Adel gehören, blei-ben im erblichen Besitze desselben. Wer künftig in dasBuch der Adelichen eingeschrieben werden will, mußauf den sieben Inseln, ehrlich, und von christlichenAeltern geboren seyn, bestimmte Einkünfte haben, keineKunst und kein Handwerk treiben, keinen offnen Ladenhalten, und schreiben und lesen können. Mitgliederberühmter Akademien, die von den Früchten ihrer Ge-lehrsamkeit leben, können ins Adelsbuch eingeschrieben,oder für regierungsfähig erklärt werden. — Einer Raths-versammlung von 240 Mitgliedern steht die Souve-painetät und der Gesammtheit des verfassungsmäßi-gen Adels das Recht zu regieren zu. Vier werden auSderselben gewählt zur Besorgung der Geschäfte, undan der Spitze des Ganzen stand ein Präsident, undder russische Bevollmächtigte.
Als, in Angemessenheit zu den geheimen Bedingun-gen des Tilsiter Friedens, (19- Aug. 1807) die siebenInseln von Rußland an Frankreich übergebenwurden, entfernte sich der russische Bevollmächtigte,und Napoleon (1. Sept.) erklärte die Einwohner der-selben für Unterthanen des französischen Kai-sers, und die sieben Inseln, für eine der Regier»»-