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3 (1820)
Entstehung
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Lucca«

befinden, wo die Sitzung gehalten wird. In jedemJahre bleibt der Senat wenigstens einen Monat vcr-sammelt. Der Fürst ruft ihn zusammen, oder löset ihnäuf, wenn er es für angemessen hält. Die Minister,Senatoren und übrigen Behörden leisten einen Eid derErgebenheit für die Verfassung der Republik und derTreue für den Fürsten»

Vierter Abschnitt.

Äon der Gerichtsverfassung.

19. Ein organisches Gesetz wird das gegenwärtigeSystem der Tribunal/ und Gerichtsverfassung abändernkönnen. Die Nechtssprüche werden im Ngmen des Für/sten gckhan werden»

Fünfter Abschnitt»

Allgemeine Vorschriften.

20. Der Fürst promulgirt die Gesetze; über allenvon ihm ausgehenden Acten steht das alte Wappen vollLucca, und sie fangen mit der Formel att:

Wir NN. bon Gottes Gnaden und durch die Ver-fässung Fürst von Lucca und Piomblno."

21. Der Fürst hat das Recht, die peinlich Verur-theiltcn zu begnadigen; aber er kann cs nicht ausübe»,bevor er nicht das Gutachten seiner Minister und Staats/räche, inglcichen eines Mitgliedes des Obergerichtshofsangehört hat.

22. Es bleibt für immer festgesetzt, daß die Gesetzewegen Abschaffung der Fideicommisse und Primogenitu-ren, auch Ausschließung aller und jeder Titel und Vor-rechte, welche einen Unterschied der Geburt voraussetzen,blos mit Ausnahme der regierenden Familie, unwider-ruflich sind.

23. Die öffentlichen Aemtcr sollen Nur Bürgern vonLucca erthcilt werden, ausgenommen die bürgerlichen undpeinlichen Nichterstellcn, welche auch Ausländern anvcr-traut werden können.