Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
520
Einzelbild herunterladen
 

520

Lucca.

36. Die öffentlichen Auflagen werden jährlich, aufAntrag der Vollzichungsbchördc, im Vcrhältniß mit denBedürfnissen des Staats, vom Collegium festgesetzt.

37^ Da die Auflagen nur zum öffentlichen Nutzenverordnet werden können; so müssen sie sich auf alle Büreger im Vcrhältniß zu ihrem Vermögen vcrtheilcn.

38. Man erkennt keine andre Autorität in der Re-publik, als die vom Gesetz eingeführte.

So geschehen zu Lucca, am 23. Dcc. 1801,durch die Mitglieder der Constitutions-CoiyeMission.

(Hier folgen die Unterschriften.)

Gesetz.

Auszug des Protokolls der provisorischenRegierung, vom 26. Dcc. 1801.

Die provisorische Regierung der Republik dekretier;Die oben stehende Constitution ist angenommen; sic sollgedruckt, und im ganzen Umfang der Republik bekanntgemacht werden.

Gegeben zu Lucca, im Nationalpallast, amobgcdachtcn Tage, Monat und Jahr.

Der Präsident der provisorischen Regierung,P i a r i.

Der Generalsekretär, Bossi,

Doch wahrend Napoleon zu seiner Königskrönungin Mailand sich befand, berief am 4. Juny 1805 derGonfaloniere Belluomini den Rath der Altender Republik Lucca zusammen, und diese beschloß ineiner außerordentlichen Sitzung,den Kaiser zu bitten,daß er geruhen wolle, dem Staate von Lucca einsneue Verfassung zu geben, und die Regierung dessel-ben einem Prinzen auö seiner Familie und dessen na-