Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
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Italien.

Als aber, nach der Einführung der kaiserlichen Wür-de in Frankreich, auch die italienische Republik in dasKönigreich Italien verwandelt, und der Kaiser Na-poleon am 16 . Marz 1805 von der zu Paris versam-melten italienischen Consulta als König von Ita-lien proclamirt worden war; da bestimmte ein kon-stitutionelles Statut vom 16. Marz 1805: „dieitalienische Krone ist erblich in Napoleons directerund ehelicher, natürlicher oder adoptirter männlicherNachkommenschaft; doch darf blvs ein Bürger Frank-reichs oder des Königreichs Italien adoptirt werden.Napoleon übergibt, sobald die fremden Truppen Nea-pel, die jonischen Inseln und Malta geräumt haben,die erbliche Krone Italiens einem seiner erblichen oderadoptirten Söhne, von welcher Zeit an die KronenFrankreichs und Italiens nie wieder auf Einem Hauptevereiniget werden dürfen. Der König von Italienwird volljährig mit Vollendung des achtzehnten Jah-res. Der Code Napoleon wird vom 1 . Jan. 1806an das Gesetzbuch des Königreichs/*

Noch wichtiger für die Veränderung der Verfassungvom Jahre 1802 waren aber das zweite und beson-ders das dritte constitutionelle Statut.

la) Constitutionelles Statut vom 27. Marz 1805.

Die Staatsconsulta, nach Ansicht des constitutioncltstn Statins vom M Marz beschließet:

Erster Titel,

Von der Regentschaft.

1. Die Großjährigkeit der Könige von Italien istans das achtzehnte vollendete Jahr festgesetzt; wahrendder Minderjährigkeit verwaltet ein Regent die Geschäfte.