Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
473
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Constitution v. 28. Jan. 1802. 473

Sechster Titel.

Won dem Collegium der Kaufleute,

30. Das Collegium der Kauflcute (Loniniei^lsnti)besteht aus 200 Bürgern, die unter den im besten Kre-dit stehenden Kaufleuren und durch die Wichtigkeit ihresGewerbes ausgezeichnetsten Fabrikanten gewählt werden.Ihr Sih ist, während der ersten zehn Jahre, zu Brescia,

Zt. Bei jeder Sitzung ergänzt sich dies Collegiumselbst, mit Hülfe der Nachmessungen, welche cs von derNegierung zu fordern das Recht hat.

32. Der 28. und 29- Artikel gelten auch für diesCollegjum.

Siebenter Titel.

Von der C c n s u r,

33- Die Ccnsur ist eine Commission von 21 Mit-gliedern, welche durch die Collegien ernannt sind, aufdie Art und in den Verhältnissen, die in den Artikeln24. und 28. angegeben sind. Ihr Sitz ist, in. den er-sten zehn Jahren, zu Crcmona.

34. Sie versammelt sich nochwcndiger Weife fünfTage nach der Sitzung der drei Collegien.

35 . Sie ist nicht länger als zehn Tage versammelt,und ihre Sitzungen sind nur in sofern gültig, als 17Mitglieder anwesend sind.

36 . Nach den von den Collegien cingeschickten Ver-zeichnissen ernennt sie zu den constitutionsmäßigen, imArtikel 11. angezeigtcn, Staatsäintcrn, nach der abso-luten Stimmenmehrheit.

37. Sic macht die Wahl der Staatsbeamten kund,welche nach der absoluten Stimmenmehrheit durch diedrei Collegien ernannt worden sind.

38. Sie ernennt zu den erledigten Stellen in demCollegium der Gelehrten, dem 27. Artikel gemäß.