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Wirtemberg.
lähmen, und zugleich die Gründung und Ent-wickelung der wahren bürgerlichen Freiheithemmen würde; das müsse der,Kraft besserer Einsicht,und der Macht der gegenwärtigen Bedürfnisse wei-chen. Je ruhiger mW unbefangener man in diesemSinne an dem gemeinschaftlich begonnenen Werke fort-arbeiten werde; desto sicherer werde man sich auch demursprünglichen Geiste jener alten Verfassung, wieihn der Tübinger Vertrag zeitgemäß ausgesprochenhabe, wieder nähern."
Weil aber der Partheigeist fortdauernd in der stän-dischen Versammlung vorherrschte, und sogar des Kö-nigs Bruder, der Prinz Paul, für die Herstellungder alten Verfassung sich erklärte, und gegen dieneue bei dem teutschen Bundestage zu Frankfurt pro-testirte; so vertagte der König die ständische Versamm-lung (6. Dec. 1816) bis zum 15. Jan. 1817 mit derErklärung, daß er seinem geheimen Rathe die Prü-fung des Entwurfes einer Versassungsurkunde aufge-tragen habe. *
Der neuen Verfassung ging voraus:
u) Das Gesetz über die Preßfreiheit vom 30.
Jan. 1817.
Wilhelm ic. Wir haben, um der freien Mitthci-lung der Gedanken und Einsichten durch den Druck keineandere Schranken, als die durch das Verbot der Gesetzebedingten, entgegen zu setzen, und dadurch Unser» Umterthanen einen Beweis Unsrer Gesinnungen und UnsersVertrauens, daß diese Freiheit nicht werde mißbrauchtwerden, zu geben, nach Anhörung Unsers geheimen NathSbeschlossen, und verordnen hierdurch:
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