Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
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2) Wirrem!) erg.

(Vergl. Th. 2, S. 191 232.)

dem zweiten Theile wurde zuerst das Organ!«sationsdecrct vom t 8. März 1806 mitgetheilt,welches der König Friedrich 1. von Wirtemberg,wenige Wochen nach angenommener Königswürde, er-ließ. Darauf folgten die Verfügungen des Königs seitdem Jahre 1815, seinem Staate eine Verfassungzu geben. Allein die Verhandlungen mit den Ständenführten, wie dort geschichtlich gezeigt ward, bis zumTode des Königs (30. Oct. 1816.) zu keinem Resultate.

Sein Sohn und Nachfolger, der König Wil-helm 1., erließ sogleich nach seinem Regierungsan-tritte (8. Nov. 18t 6) eine Verordnung, die Or-ganisation des geheimen Rathes betreffend.(Sie steht: Th. 2, S. 227 ff.) Die Stande deS Kö-nigreiches waren noch bei Friedrichs 1. Tode versamm-let. Sie erließen an den neuen König ein Condolenz-schreiben, in welchem sie ihre Erwartung aussprachcn,daß er die Wiederherstellung der alten Verfassungvollenden und das Wohl künftiger Geschlechter aufsNeue dauerhaft begründen werde." Der König hinge-gen deutete in seiner Antwort an, daß er eine zeit-gemäße Verfassung beabsichtige.Was unter verän-derten Verhältnissen nur die Kraft der Regierung