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325. In jeder Provinz soll es eine sogenannte Pro,vinzialdcputation geben, die das Wohl derselben befördernsoll, und worin der Chef der Provinz den Vorsitz führt.
326. Diese Deputation soll aus dem Präsidenten,dem Intendanten und 7 auf die unten angegebene Weiseerwählten Mitgliedern bestehen, doch mit dem Vorbehalt,daß die Cortes in der Folge diese Zahl, wenn sic eSfür dienlich erachten, oder die Umstände cs erfordern,ändern können, wenn die neue Einthcilung der Provin,zen, wovon im 11. Artikel die Rede ist, stattgefundenhaben wird.
32'- Die Provinzialdeputacion wird alljährlich zurHälfte erneuert, indem das erstemal die größere, nndznm zweitenmal die kleinere Hälfte austritt, welches im,nier so fortgeht.
328. Die Wahl dieser Individuen geschieht durch dieBczirkswahlmanncr ^oloctores cle psrtiäo) den Tag dar,auf, wenn die Deputieren zu den Lottes ernannt wor,den sind und auf dieselbe Weise, wie diese erwähltwerden.
329- Zu gleicher Zeit und auf dieselbe Weise werdenfür jede Deputation drei Suppleanten erwählt.
330- Um Mitglied der Provinzialdcputation zu wer,den, muß man Bürger und im ausübenden Genüsse sei,ner Rechte, mündig, 25 Jahre alt, und in der Provinzgeboren seyn, oder sich wenigstens seit 7 Jahren dortaufgchalten und ein hinlängliches Einkommen haben, umanständig leben zu können. Keiner von den Staatsbcam,ten, die der König ernennt und von denen im Art. 3L8.die Rede ist, kann es werden.
331. Damit ein und dieselbe Person zum zweiten,mal gewählt werden kann, müssen wenigstens von derZeit an, wo sie ihr Amt niederlcgtc, 4 Jahre verstri,chcn seyn.
332. Wenn der Chef der Provinz nicht den Vorsitzin der Deputation führen kann; so führt ihn der Inten,