Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
48
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^8 «Spanien.

kirchc, wo eine Heilige-Keistmcsse von den vornehmstenGeistlichen gesungen und eine den Umstanden angemesseneRede gehalten wird.

72. Nachdem diese religiöse Feierlichkeit vorüber ist,kehrt man in die Vcrsammlungssäle zurück, und wenndie Wähler ohne Unterschied ihre Plahc eingenommenhaben, so lies't der Sekretär gegenwärtigen Abschnitt derVerfassung vor, worauf der Präsident die im 49- Art.enthaltene Frage thut, und man in Allem dem gemäßverfahrt, was dort vorgeschrieben ist.

73. Gleich darauf schreitet man zur Ernennung desoder der Bezirks-Wahlherren, wobei eine Wahl nachder andern mittelst Zettel, worauf der Name desienigen,den man wählen will, geschrieben wird, vor sich geht.

74. Ist das Votiren beendigt; so überzählen der Se-kretär und die Wahlzeugen die Stimmen, und derjenige,der wenigstens die Hälfte der Stimmen und eine dar-über für sich hat, ist gewählt und der Präsident machtdie Wahl bekannt. Wenn jemand keine absolute Stim-menmehrheit für sich hat, so wird über die zwei, welchedie meisten haben, nochmals ballotirt, und derjenige, derdann die meisten Stimmen für sich hat, ist erwählt.Bei gleicher Zahl entscheidet das Loos.

7Z. Um Bezirks-Wahlherr zu werden, muß manBürger und im Genuß seiner Rechte, fünf und zwanzigJahr alt, im Bezirk ansäßig und wohnhaft, entwederLaie oder Weltgcistlichcr se»n, und die Wahl kann sowohlBürger, welche bei der Versammlung gegenwärtig sind,als Abwesende treffen.

76. Der Sekretär bringt die Beschlüsse zu Papier,welche er, der Präsident und die Wahlzcugcn unterzeich-nen, und wovon der oder denen Personen, die gewähltworden, eine von jenen vidimirtc Abschrift zur Bestäti-gung ihrer Wahl cingchändigt wird. Der Präsident die-ser Versammlung übcrschickt eine zweite, von ihm unddem Sekretär Unterzeichnete Abschrift an den Präsiden-ten der Provinzial-Versammlung und dieser läßt die Wahlin den öffentlichen Blättern bekannt machen.