Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
29
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Spanien. oc>

mg msit beschränkter Gewalt. Sie bestinunte dieJahreseinnahme desselben durch eine sogenannte Civil-liste, zum Theile auf Domainen, zum Theile auf Lei-stungen des öffentlichen Schatzes gegründet. Sie setz-te, nach den Hauptzweigcn der Verwaltung, die ein-zelnen Ministerin und die Verantwortlichkeitder Minister fest; sie nahm die zwei Hauptinstitute dervierten französischen Constitution, den Senat und denStaatsrath auf, und wollte in dem Senate derConstitution selbst die Garantie ihrer Dauer und dasPrincip ihrer fortschreitenden Verbesserung und Ver-vollkommnung geben; sie bestimmte eine, größtcntheilsauf Wahl beruhende, Nationalrepräsentation,welche aber dadurch von der französischen Constitutionvorrheilhaft sich unterschied, daß in derselben eine be-stimmte Anzahl von Repräsentanten aus der Geist-lichkeit, aus dem Adel, aus den Städten,, aus demHandels- und Gewerbsstande, und aus den Gelehrtenund um Wissenschaften und Künsten verdienten Män-nern festgesetzt ward; sie erhob die Kolonien zu gleichenRechten der Vertretung mit dem Mutterlande; sie er-hielt den altern Namen der Cortes und stellte sogardie Benennung der Granden von Spanien her, ob-gleich durch das innere Verhältniß in der festgesetztenZahl der einzelnen Nationalrepräsentanten verhütet ward,daß die Geistlichkeit und der Adel einen überwiegendenund nachtheiligen Einfluß auf die Beschlüsse der Cor-tes behaupten konnten; sie begünstigte, wie unverkenntbar einleuchtet, in der Zahl von 122 Cortes, welchezunächst aus dem dritten Stande gewählt werdenund die Rechte desselben vertreten sollten, die Erneue-rung und Herstellung des Ansehens und politischen Ge-wichts dieses für die Kultur und Blüthe der Reiche