29 Spanien.
14.5. Zwei Jahre nach Einführung der Constitutions/urkunde soll die Preßfreiheit Statt haben, und ein vonden Cortes in Ucberlegung genommenes Gesetz soll sicorganisircn.
146. Zur Zeit der ersten Versammlung, welche aufdas Jahr 1820 folgen wird, kann man, auf Befehldes Königs, die Zusätze, Modifikationen oder Vcrbcsserrungcn, die man bei dein gegenwärtigen constitutioncllenStatut für nöthig achten wird, prüfen und darüber bc/rathschlagcn. Das gegenwärtige konstitutionelle Statutsoll in einer durch unseren Minister Staats/Sekretärbeglaubigten Ausfertigung an den Rath von Kastilienund an die übrigen Raths/ und Gcrichtsstellcn übcrge/ben und in den gewöhnlichen Formen prvklamirt undbekannt gemacht werden.
Gegeben zu Bayonnc, den 6. Jul. 1808.
(Untcrz.) Joseph.
Im Namen des Königs
(Untcrz.) der Minister Staats/Sekretär:Maria Louis de Urquijo.
Rechnet man die willkührliche und gewaltsame Weiseab, wie Napoleon den Spaniern zu Bayonne seinenBruder zum Könige aufdrang, und die byurbonischdDynastie des Erbrechts auf Spanien beraubte, undbetrachtet man die neue Constitution Spaniens blosals einen Staatsvertrag für sich und nach ihrer Lo-calbeziehung auf Spanien; so kann man, im Ganzengenommen, dieser Constitution seinen Beifall nicht ver-sagen, Sie schloß zwar jeden andern religiösen Kul-tus, als den der römisch-katholischen Religion, vonSpanien aus; allein sie gab der Nation eine reprä-sentative Verfassung und einen konstitutionellen Ko-