Constit. Josephs Napoleon v. 6. Jul. 1808. 23
nisters, in einem, aus zwei Ministern, zwei Senatoren,zwei Staatsräthcn, und zwei Mitgliedern des RathSvon Kastilien bestehenden, geheimen Rache ausübt.
113. Für das ganze Königreich soll nur Ein Han,dcls-Coder Statt finden.
114. In jeder großen Handelsstadt soll nur EinHandelsgericht und cme Handels-Junta Statt haben.
Zwölfter Titel.
Von der Verwaltung der Finanzen.
115. Die Wales, die Juras und die Anleihen jederArt, die feierlich anerkannt worden, find definitiv alsN a t io na l- S ch ul d constituirt.
116- Die Zölle im Innern von einem Bezirke undvon einer Provinz des Reichs in die andere find i»Spanien und Indien aufgehoben; die Zölle werden aufdie Sec- und Landgrenzen verlegt.
117. Das Auflage-System soll im ganzen König,reiche gleich seyu.
118. Alle bis jetzt bestandene Privilegienfür besondere Corporationcn oder für Pri,vat-Pcrsoncn sind aufgehoben. Es wird indes-sen eine Entschädigung für die Aufhebung derjenigenPrivilegien (die der Jurisdiction ausgenommen) zuge-standen, die mit Aufopferungen (1'ltulo oneroso) er-worben worden sind. Diese Entschädigung wird inner,halb eines Jahres durch eine, vom Könige ausgcgan-gcnc, Verfügung rcgulirt werden.
119. Der öffentliche Schatz ist von dem Kronschatzverschieden und abgesondert.
120. Der öffentliche Schatz hat einen Generaldirek-tor der jedes Jahr über Einnahme und Ausgabe nachden verschiedenen Rubriken Rechnung ablcgt.
121. Der Gcncraldircctor des öffentlichen Schatzeswird von dem Könige ernannt; er schwört in die Händedes Königs, keine Verschleuderung der öffentlichen Gel-der zu dulden, und keine Auszahlung zu gestatten, als