Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
534
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Niederlande,

ZZ4

Alle für die Verfassung eines Gesetzes vorgeschriebenrRegeln werden genau beobachtet.

233. Keine Abänderung in dem Fundamentalgcsetzeoder in der Successtonsordnung kann während einerRegentschaft gemacht werden.

u34. Die angenommenen Abänderungen oder Zusätzewerden dem Zundamentalgesctze beigefügt und feierlichpromulgirt.

Zusatzartikel.

r. Der König ist autoristrk, die nöthigen Maasrergeln zu ergreifen, um das Fundamcnkalgesctz, dessenEntwurf vorangeht, in allen seinen Theilen regelmäßigund mit der Schnelligkeit, die der Zustand der Dinge»erstattet, zur Vollziehung zu bringen. Ihm kommtdie erste Ernennung aller Staatsbeamten und aller Colle«gicnzu, welches auch die Art der Ernennung sey, diedas Fundamentalgesctz annimmt.

2 . Alle Behörden bleiben an ihrer Stelle, und alleGesetze bleiben verbindlich bis auf anderweite Anord-nung.

5. Der teste Austritt der Mitglieder der zweitenKammer der Generalstaaten wird den dritten Montagim Oktober » 8-7 vor sich gehen.