Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
491
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Constitution vom 4^ Nov. 1814. ,4§?

Veränderung niemals den Principien dieses Grundgesetzeswiderstreiten, sondern allein Modifikationen in einzelnenBestimmungen betreffen, die den Geist dieser Constitution' nicht verändern; auch müssen zwei Drittheile des Storthingsin solcher Veränderung einig seyn.

Christiania, in Norwegens außerordentlichem Storthing-Jen 4. Nov. 1814.

Christie,

(I-. 8 .) x. t. Präsident.

L. Weidemann.

Daß das Grundgesetz des Norwegischen Reichs, wie esWort für Wort vorgeschriebcn steht mit Vorbehalt deskonstitutionellen Rechts der Schwedischen Reichsstände inden Stücken, welche Veränderungen oder Modifikationenjn der Negierungsform des Schwedischen Reichs mit sichführen zwischen unscrm Allergnädigsten Könige undHerrn, Karl dem Dreizehnten, Könige von Schweeden, Norwegen, der Gothen und Wenden rc. durch unsUnterzeichnete, bevollmächtigte Commissaire vor HöchstdesscnAugen und dem jetzt in Christiania versammelten außeroredeutlichen Storthinge des Norwegischen Reichsverhandelt und beschlossen worden: wird hierdurch mit umfern Namcnsunterschriften und untcrgedruckten Siegelnattcstirt und bekräftigt.

Christiania, den 4. Nov. 1814.

M. Rosenöl ad.

B. v. Platen. Graf Wetterstedt.

G. F. Wirssen, A. G. Mörner.

C.v. Nosenstein. J.D. Valerius.