s.
Norwegen.
Als im Frieden zu Kiel am i 4 . Jam i 8 r 4 der Königvon Dänemark sich genöthigt sah, sein zweites ErbreichNorwegen an Schweden abzutreten, stand der PrinzChristian Friedrich von Holstein-Schleswig nochals Befehlshaber der dänischen Macht in Norwegen.Die Normänner waren nicht gemeint, in die Verbin-dung mit Schweden einzuwilligen; sie wollten vielmehrihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit,wie in frühem Jahrhunderten, behaupten, und derPrinz Christian Friedrich nahm, im Einverständnissemit dem normännischen Volke. den Titel eines Prinz-Regenten am 19. Febr. i 8 r 4 . und am 29. Mai diekönigliche Würde an, nachdem der norwegischeReichstag zu Eidswold am 17. Mai 18 >4 eine Consti-tution für dieses Reich ausgestellt und der Prinz die-selbe bestätigt hatte. Wahrscheinlich war der geist-volle Präsident des Eidswolder Reichstags, der Pro-fessor Svertrup von Christiania, der Concipient die-ser zeitgemäßen, und mit vieler Umsicht auf die Ver-hältnisse eines für die politische Freiheit mündig gewor-
_ _ r'L