Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
411
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Ergänz. Acked-a.FffSkadtv.v. lg.Jul. 1816.41;

rechtsgclehrten Rathsgliedern der ersten Ordnung, ein-schließlich derer, welche bas Sundicatsamt bekleiden,vom Rath xer Lcrutiirium gewählt wird, und jeder-zeit rceligibcl ist.

2 . Z. 4- ;) ans den das Syndieatsamt versehendenRathsgliedern, als beständigen Appcllativnsgerichts-räthcn.

S. 7) auszwei, oder, wenn ein Syndicns zum Prast-denten gewählt wird, aus drei sonstigen Senatsmil-glicdern der ersten Ordnung, von welchen wenigstensder eine ein RcchtSgelehrtcr seyn muß, und welche aufdrei Jahre per Lcrutinirrnr vom Rath gewählt wer-den, aber immer reeligibel sind.

Im Verhinderungsfälle vertritt der älteste Rath dieStelle des Präsidenten.

Dieses AppcllarionSgericht bildet in denjenigen Sachen,welche als minderen Belangs bei dem Stadtmitte, oder beidem Landamte in erster Instanz angebracht werden müssen,und an das Stadtgericht in zweiter Instanz gelangt sind,die dritte und letzte Instanz, in denjenigen Sachen aber,welche bei dem Stadtgericht in erster Instanz vorgekommcnsind, diezweite, so daß in diesem Falle gegen dessen Er-kenntnisse daS üenaecliuirr tr-rnsmissionis actorurn invina revisionis , oder die fernere Berufung an das ge-meinschaftliche Oberappellationsgcricht der freien Städte,nach jenen Bestimmungen, welche darüber in der Prvccß-ordnung werden getroffen werden. Statt findet.

Ferner wird an dieses Appellationsgericht der Recnrsvon den Straf- und Confiseationserk'cnnlniucn der admini-strativen Stadlämter, dessen in Artikel 27. gedacht worden,ergriffen.

Hierunter sind jedoch bloße Straf- und ConfiScationS/Mlldcrungs- oder Erlassungsgesnchc aus Gnaden, nicht be-griffen, sondern diese werden bei dem ganzen Senate ange-bracht und von demselben erledigt.

> Endlich ist das Apvellationsgcricht zugleich das Crimisnalgerichk für die hiesige Stadt und deren Gebiet-

Peinliche Erkenntnisse auf Lebcnsstrafe oder auf einederselben nahe kommende Leibesstrafe werden dem ganzenSenate vor dem Vollzüge zur Bestätigung »der Milderung