Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
242
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242 Großherzogthum Frankfurt.

Die Mitglieder der Departements/ sowohl als Munircipalräthe werden aller zwei Jahre zur Halste erneuert.

g. ;7. Die Einführung des Codex Napoleon vomL. Jänner 1811 an ist bereits von Uns für bas Großherrzogthum Frankfurt verordnet worden.

h. z8. Die Gerichtsstellen in Civil/ und Kriminalsa/chcn bestehen provisorisch, wie bisher.

g. gg. Der gerichtliche Stand ist unabhängig. DieRichter werden von Uns ernannt.

g. 40. Die Urtheile der Gerichtshöfe werden in Unrserm Namen ausgesprochen. Wir behalten Uns das Rechtvor, die Kriminalstrafen zu mildern oder zu erlassen.

§. 41. Die Militairconscription ist ein Grundgesetz-cs Großherzogthums Frankfurt.

g. 42. In dem Großherzogthume Frankfurt sind dieMinisterien der Justiz, der Polizei und des Innern in ei/ner Person vereinigt. Als Minister der Justiz wachet der/selbe auf den gesetzmäßigen, festen und unparthciischen Ge/schäftsgang sämmtlichcr Justizstellen; als Minister der Po/lizci und des Innern stehen in dahin gehörigen Gcgenstän/den die Präfecte der Departement unmittelbar unter ihm;so wie dann die Präfecte mit jedem Minister in Verbindungstehen, und von ihm in seinem Wirkungskreise Weisungenerhalten. Die Präfecte besorgen die Vollstreckung der Ge/setze, können aber dieselben nicht überschreiten. Jedemliegen ob in seinem Departement Aufsicht über Erziehung,Ackerbau und Gewerbe, milde Stiftungen, Armenanstal/ten, Gemeinhcitswälder, Wege, Gemeingüter, Sicherheitdes Kultus, Mitwirkung bei der Aushebung der Milizenund Sicherheit der Steuerregister.

Der Präfect theilt dem Generaldepärtmentsrathc jähr/lich die Darstellung desjenigen mit, was binnen Jahres/frist im Departement geschehen, und zu dessen Wohl zuStande gekommen ist.

Aus besondrer Vorliebe für Künste und Wissenschaftenbehalten Wir Uns, wie bisher, unmittelbar vor die Lei/tung der Aschaffcnburgcr Universitätsgeschäfte und des Frank/furter Kunstmuseums, desgleichen auch der AschaffenburgerBibliotheken und Unsrer Gemäldesammlung. Wir werde»