Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
21
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Constitution vom z, Mai 179^ se

6 .

Der Reichstag, oder die gesetzgebendeGewalt.

Der Reichstag oder die versammelten Stande sollensich in zwei Stuben Heilen, in die Landbotenstube undSenatorenstube, unter dem Vorsitze des Königs.

Die Landb 0 tenstube soll, als Repräsentant und In-begriff der Souverainctät der Nation, das Heiligthum derGesetzgebung seyn; daher soll auch zuerst in der Landboten-siubc über alle Projccte dccidirt werden, und zwar 1) inRücksicht der allgemeinen, das heißt der politischen, Civil-und Criminalgesehe, und der Anwendung fester Abgaben.Unter diesen Materien sollen die den Wopwodschaften, Be-zirken und Kreisen vom Throne zur Prüfung übergebenen,und durch die Instructionen in die Stube gelangten Propo-sitionen zuerst zur Entscheidung kommen. 2) In Rücksichtder Neichstagsbeschlüffe, das heißt der Beschlüsse über einst-weilige Steuern, über den Münzfuß, über Staatsanleihen,scher das Adeln und andere Gattungen zufälliger Belohnun-gen, über die Eintheilung der öffentlichen ordentlichen undaußerordentlichen Ausgaben, über Krieg und Frieden, überdie endliche Ratification der Allianz- und Handelstractate,über alle aufs Völkerrecht sich beziehende diplomatische Actenund Verabredungen, über das Quittiren der vollziehendenMagistraturen, und über ähnliche Hauptbedürfniffe derNation betreffende Vorfälle. Unter diesen Materien sollendie vom Throne geradezu an die Landbotcnstube abzugeben-den Propositionen zuerst vorgenommen werden.

Die Senatorenstube, die unter dem Vorsitze desKönigs der das Recht hat, einmal seine Stimme zngeben, und dann auch die Stimmengleichheit persönlichoder durch Uebersendung seiner Meinung an diese Stubezu heben aus den Bischöffcn, Woywoden, Kastellanenund Ministern besteht, hat folgende Verpflichtungen aufsich: i) jedes Gesetz, das nach seinem formellen Durch-gänge durch die Laiihbotenstube auf der Stelle an den Se-nat abgeschickt werden muß, entweder anzunehmcn, oderdurch die gesetzlich vorgeschriebenc Stimmenmehrheit derfernem Deliberation der Nation vorzubehalten. Dusch