Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
18
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Polen.

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lebten von der jagiellonischen Linke, rechtmäßig und ge-setzlich crtheilten Rechte, Statuten und Privilegien. DieWürde des Adelstandes in Polen erklären wir für völliggleich mit allen den verschiedenen Graden des Adels, dienur irgendwo gebräuchlich sind. Wir erkennen die Edel-leute unter sich für gleich, und zwar nicht blos in Rücksichtder Bewerbung um Acmter und Verwaltung solcher Diensteim Vaterlande, die Ehre, Ruhm und Vvrtheil bringen,sondern auch in Rücksicht des gleichen Genusses der Privi-legien und Prärogativen des Adelstandes. Mehr als allesaber wollen wir die Rechte der persönlichen Sicherheit undFreiheit, des beweglichen und unbeweglichen Eigcnthums,eben so heilig und uuverlehlich, als sie seit Jahrhunderteneinem zu statten gekommen, bewahrt und beinhalten haben,und verbürgen uns auf das feierlichste, daß wir keine Ver-änderung noch Ausnahme im Gesetze gegen das Eigenthumirgend jemandes gestatten wollen: ja die höchste Landcsge-walt soll sich unter Vorschützung der lurlum regs-11 um, oder irgend einem andern Vorwände, auch nichtdie allergeringsten Ansprüche auf das Eigenthum der Bür-ger, weder im Ganzen noch theilweise erlauben. Daherverehren, verbürgen und bestätigen wir die persönliche Si-cherheit und alles irgend jemanden rechtmäßig zukommendeEigenthum, als das wahrhafte Band der Gesellschaft, alsden Angapfel der bürgerlichen Freiheit, und wollen sie auchals solche für die künftigen Zeiten verehrt, verwahrt undunverletzt erhalten haben.

Den Adel erkennen wir für die erste Stütze der Freiheitund der gegenwärtigen Constitution. Die Heiligkeit dieserConstitution empfehlen wir der Verehrung jedes rechtschaf-fenen, patriotischen, ehrlicbcnden Edelmannes, und ihreDauer seiner Wachsamkeit. Sie ist ja der einzige Schutzunscrs Vaterlandes und unsrer Freiheiten!

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Städte und Städter.

Das auf diesem Reichstage unter dem Titel: Unserefreien königlichen Städte in den Staaten