Constitution vom z. Mai 1791. r?
heit, z»t Erhaltung unsers Vaterlandes lind seiner Gren-zen, mit der festesten Entschlossenheit unsers Geistes gegen-wärtige Constitution, und erklären sie durchaus für heiligund unverletzbar, bis die Nation in der gesetzlich vorge-schriebenen Zeit, durch ihre ausdrückliche Willenserklärung,die Abänderung dieses oder jenes Artikels für nothwendigerachten wird. Eben dieser Constitution sollen auch allefernere Beschlüsse des jetzigen Reichstages in jeder Rück,ficht angemessen seyn.
t.
Herrschende Religion»
Die herrschende Nakionalreligiou ist und bleibt der hei-lige römisch-katholische Glaube mit allen seinen Rechten.Der Uebergang von dem herrschenden Glauben zu irgendeiner andern Confession wird bei den Strafen der Apostasieuntersagt. Da uns aber eben dieser heilige Glaube befiehlt,unfern Nächsten zu lieben; so sind wir deshalb schuldig,allen Leuten, von welchem Bekenntnisse sie immer auch seynmögen, Ruhe in ihrem Glauben und den Schutz der Re-gierung angedeihcn zu lassen. Deshalb sichern wir hie-mit, unser» Landesbeschlüssen gemäß, die Freiheit aller reli-giösen Gebräuche und Bekenntnisse in den polnischenLanden.
2.
Edelleute, Landadel.
Mit Hochachtung des Andenkens unsrer Vorfahren,der Stifter unsers freien Staats, sichern wir dem Adel-stande aufs feierlichste alle seine Gerechtsame, Freiheitenund Prärogativen, und den Vorrang im Privatleben undöffentlichen Leben. Insonderheit aber bestätigen und be-kräftigen wir, und erklären für unverletzbar, die diesemStande von Casimir dem Großen, Ludwig von Ungarn,Uladislaus Jagiello, Und dessen Bruder Wittold, Großher-zog von Litthauen, wie auch von den Iagiellonen Ula^is-laus und Casimir, von den Gebrüdern Johann Albrechk,Alexander und Sigismund 1, von Sigismund August, demZweiter Band, S