Freiheitsbrief d.kön. Städte v. r^Apr. 1791: rz
schalls, welches nur'unsere königliche Residenzstadt betrifft,weisen wir in die Grenzen seiner eigenen Macht zurück.
2. Alle geistliche und weltliche Vogtcicn, ja auch jenekleinen Städtchen, die in dem den königlichen Städten an/fangs angewiesenen Stadtgebiete liegen, werden von unSso, wie sie besessen werden, in Zukunft in Rücksicht derGerichtsbarkeit und Polizei aufgehoben; vielmehr unter,werfen wir diese Vogtcicn der Gerichtsbarkeit der Magi,strate, jedoch behalten die Eigenthümer dieser Gründe, alleZinsen, und wie immer geartete Einkünfte.
z. Hingegen wo die Städte adeliche Dörfer erblich ha,ben, müssen sie, in den Rechtssachen wegen dieser Dörfer,dem adelichen Districtsrichter Antwort geben.
4. Alle in den Städten begüterte Einwohner, was im,mer für einen Handel oder Handwerk sie auch treiben, un,terliegen der städtischen Gerichtsbarkeit, und müssen die Ab,gaben, wie andere Bürger, ohne Rücksicht auf was im,mer für Exemtionen entrichten.
5. In jeder Stadt hat der gewählte Magistrat die Ge,richtsbarkcit in Streitsachen. Bei diesen Magistraten wer,den alle Arten von Prozessen in erster Instanz entschieden,und zwar Rechtssachen, deren Betrag die Summe vonZoo fl. poln. nicht übersteiget, oder Jnjurienhändel, wor,über nur ein dreitägiger Arrest verhängt wird, sollen beidiesen Magistraten ohne Appellation gänzlich entschiedenwerden. In größer» Sachen aber geht die Appellationan die bestellten Appellationsgerichte.
6. Zu Appellationen ernennen Wir folgende Städte,und insbesondere in Äl ein p 0len: Cracau, Lublin, Luck,ZytomierZ, Winnica, Kaminiec in Podolien, Drohiczyn»In Großpolen: Posen, Kalisch, Gnesen, Lcncjyc,Warschau, Sieradz, Plvck. In Licchauen die StädteWilna, Grodno, Köwno, Nowogrodek, Minsk, das lit,thauische Brzesc, Pinsk. Zu dem Appellacionsgerichte inCracau gehören die in der Cracaucr Woywodschaft, unddie in den Gebieten von Sendomie, Wislic und Chencittliegenden Städte. Zu dem Appellationsgerichtc in Lublingehören die Städte der Woywodschaft Lublin, der Gebietevon Radom und Opoczyn und der Districte von Lenczyc undChelm. Zu dem Appellationsgcrichtx in Luck gehören die