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dann wiegt man die ausgelcsenen Steine,und sucht das Verhältniß derselben zu ei-nem Pfunde der rückständigen Erde; mannenne es steinige Beimischung bezeichne eSdurch 8. — Wenn also die Steine i Pf.
— 12 Unzen wiegen, so muß das Ge-wicht der übrigen bloßen Erde z, 66 Pf.seyn , und wenn zu Z, 66 Pf. 12 UnzenSteine gehören, so müssen zu 1 Pf.2,12014 Unzen oder 2 Unzen 7Z, 66 Gran
— 1017,66 Gran wiegen. Dies ist alsodie steinigte Beimischung eines jeden Pfun-des 8,
Z) Von dieser von Steinen befreitenErde nehme man 1 Pf. — 8. (das istin dem gegenwärtigen Falle 1 Pf. weniger2 Unzen 57 ? Gran) erhitze sse in einemflachen Gefaste bis zum Rothglähen unteröfterem Umrühren eine halbe Stunve lang,und wiege sie nach dem Erkalten abermals^Die Abnahme des Gewichts wird die MengeWasser, die in 1 Pf. dieser Erde enthal-ten ist anzeigen, Wan bemerke diesen.