Ueber
der
Gottlosen.
Joh. V!I, -4.
Richtet nicht nach dem Ansehn, sondern richtet eingerechtes Gericht.
Frankfurt und Leipzig,- 795 -
Ueber
der
Gottlosen.
Joh. V!I, -4.
Richtet nicht nach dem Ansehn, sondern richtet eingerechtes Gericht.
Frankfurt und Leipzig,- 795 -