(Lap.27.) Most.
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ü^Bon einem monden an, bis aus fünf 20. Will er ihn aber nicht läsen,sondernkbr, soll duihnschätzen auf fünf silberne verkaufst ihn einem andern, so sollM wenns-inmannshil-ist: ein weibs- nicht mehr losen-. 7 -^--W aber aus -reg silberne sekel. ^ ^ ri. Lwndcrndcrsclbcacker,
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7-her,
^ld aber ans zehen sekel.
8. M er aber zu arm zu solcher schatzung,L soll er slck>vor den Priester stellen, undder Priester soll ihn schätze»: er soll ihn aberMen, nach dem seine Hand, des, der ge-lobet hat, erwerben kann.
Wenn aber jemand einen acker Km .HERRN heiliget, den crgekaufft hat/undnichtseincrbgukist:rz. 'Ho soll ihn der Priester rechnen, waser gilt, bis an das Halljahr; und er solliyar, enveenett IUUI», desselben tages soleue jchatzung geben, dasi
p. Ms aber ein vich, das man dem er dein HERRNHeiligseg.
HERRN opfern kann: alles, was man 24 .Äber'iUlhalljahr soll er wieder gelan-des dem HERRN gibt, ist heilig. gen an denselben, von dem er ihn gekauff!
io. Men solls nicht wechseln noch wan- hak,dass er sein erbgut im lande ser>."c.25,i>-.dein, ein gutes um ein böses, oder ein böses 25. Alle^w lirderung soll geschehen nach
vn ein gutes. Wirds aber jemand wech- dein sekel des Heiligthums, ein ^ sekel aber
machcljwantziggcrä. "2Mos.zo,iz.ic.^^N."^>ie erstgeburt unter dem vieh, diedem HERRN sonst gebühret, soll niemanddem HERRN heiligen, es D ein ochSoder schaf: dennAifi Ks^
sein, ein Vieh um das andere: so sollen siebegde dein HERRN heilig seyn.
u. M aber das thier unrein, daß mansdn» HERRN nicht opfern darf: so sollums vor den Priester stellen.
ir. Und der priester soll es schätzen, obsgut oder böh legt und es soll beg des Prie-sters schätzen bleiben.
izMllsaberiemand lösen, der soll den
sünikkNZbLiieschatzunEK- „ > -
f i^.Mcnn »Mo MMmheilW'UMdem HERRN heiligseg: das soll der prie-
s'unreisieS:
»7-^Mer audemvieß'eWso soll mans losen nach seiner würde, und-rüber geben den fünften. Will ers nichtlösen, so verkaufst mans nach seiner würde.
r». Man soll kein vcrbannetcs verknustennoch lösen, das jemand dem HERRN ver-bannet,vonalleui,dasseinist,esse>inmcn-sterschätzcn, obsgntöderböseftNNMüdar- schcn,vieh,odercrbacker:dennallesm>ha»-«ach es deriricster schätzet, so solls bleiben, nete ist das allerheiligste dem HERRN.
1;. Ho isaberder, soesgeheiligethat, 2p.»Man sollauch keiM'Wbanneteiwill lösen: so soll er den fünften lhei! des Menschen lösen, sondern er soll, dcs w-egelöes, übwdas es geschadet ist, draus ge- sterben.'iSam.i^z.z. Richt.zi,Z-xzi.zy. .ben; solo»- seinwerden. ^'K.^z-KMimsaMsist'^'^^
> 6 . JVmn lemand ein stück ackers von ' ' ' ' ' " °
stwem erlgut dein HERRN heiliget, sosoll ergeAätz-t,verden, nach dem er trä-ge!: Traget er ein homor geZien.so soll erhinftzig /ckelsilbcrs gelten/
i/Heiligeier^ aber seinen acker vom hall- -_.
M an, so soll er nach seiner würde gelten, schufen, und was unter derrM
>ach den nbrigenjahren zum Halljahr, und böse seg, man solls auch nicht wechseln:«arnaäi gcringcr schätzen. wirds aber jemand wechseln, so soll begdeS
>0. Will aber der, so ihn geheiliget hat, heiligseW,und nicht gelöset werden,veu acker losen: so soll er den fünften theil 34. Dis sind die' geböte, die der HERRüber das ergeschätzelist, drau Mose gebot an die kinder Israel, aufdmiV°e»; so soll er sem werden. berge Sinai.' c. 2S, 4L.
Ende SesSrieren Luchs M«se. Z; Dao
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ichSevöm^S^.
samendeslandcs, »nüvondcnsrüchtcn derbäume, sind desHERRN: und sollen demHERRN heilig scgn. ' 4Mo^.ifi, 21.
zi. Will aber jemand seineiMenlen lö-sen , der soll den fünften drüber geben.
32. Und alle zehenten.zou rindern und.
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