Druckschrift 
Biblia, Das ist: Die gantze Heil. Schrift Altes und Neues Testaments : Nach der Teutschen Uebersetzung D. Martin Luthers: Mit iedes Capitels kurtzen Summarien, auch beygefügten vielen und richtigen Parallelen; Mit Fleiß übersehen und gegen einige, sonderlich erstere, Editiones des sel. Mannes gehalten; auch an unterschiedlichen Orten nach denselben eingerichtet, und von vielen in den bisherigen Exemplarien hin und wieder eingeschlichenen Druckfehlern gesaubert. Nebst der Vorrede Des S. Hrn. Baron Carl Hildebrands von Canstein
Entstehung
Seite
120
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Aussatz

Das 3 Buch

(Lap.14.)

40. Ho soll er Sie steine heissen a««.M», darin das mahl ist, und hinaus v«die stadt an einen unreinen ort werfen.

41. Und das haud soll inan inwendi,ringsrum schaben, und sollen den abgeschlndenen leimen hinaus vor die stadl an st-uen unreinen ort schütten:

4^. Und anderesteine nehmen, und ai

26. Und deZ ohlS in seine (des Priesters)linckc Hand giessen,

27. Und mit seinem rechten finger dasdhl, das in seiner lincken Hand ist, sie-benmaliprenqen vor dem HERRN.

rn. Des übrigen aber in seiner handsoll er dem gereinigten auf den knorpel sei-nes rechten ohrS, und aus den danmen .

seiner rcchten'hand, und auf den grossen Mer statt thun; und andern leimen nchzehe seines rechten susseS thun, oben aus men, und das hauS bewerfen,das blut des schuldopfcrs.'

29. Vas übrige ohl aber in seiner Handsoll cr demgereinlgten aufdas Haupt thun,ihn zu versöhnen vor dein HERRN:

Zo. Und darnach aus der einen tvrtel-taubcn oderssungen tauben, wie seine Handhat »lögen erwerben,zi. Ein sundopfer, a»S der andern einbranöopfcr machen, samt dem spcisopser.

Und soll der priestcr den gereinigten alsoversöhnen vor dmi HERRN.

Z2. Das sch das gesch für den aussätzi-gen: der mit seiner Hand nicht erwerbenkann, was zu seiner rcinigung gehöret.

Zz. Änd der HERR redete mit Moseund Karon, und sprach:

34. Wenn ihr instand -Lanaank-MMt,

«das Ich euch zur besißung gebe; »nMwer-de irgend in einem hause'eurer beschuna

^;^Vo Mer k°mM7^'W M^eworseli ist: so soll ers rein sprechenist, dein priestcr "ansagen, undsprcchcn; denndasmahllstheiiworden,es sichet mich an, als sch ein aussatzmahlan meinem Hause. 'c.iz,2.

36. Da soll der priestcr heissen, dass siedas Haus ausraumen, che denn der prie-stcr hinein gehet das mahl zu besehen,auf dass nicht unrein werde alles, was imHause ist: darnach soll der priestcr hineingehen, das Haus zu besehen.

Z 7 - Wenn er nun das mahl bestehet,und findet, dass an der wand des Hausesgelc oder röthliche grüblest? sind, und ihranseheu tiesfer denn sonst die wand ist:z8. Ho soll er zum Hause zur thär her-aus gehen, und das Haus sieben tage ver-schliessen.

39. Und wenn er am siebenten tagewieder koinmt, und sichet, daft daS mahlweiter gefressen hat an des Hauses wand :

43-Wenn denn das mahl wieder komm,und auSbricht am Hause, nachdem im»die steine ausgcrissen, und das Haus ,»-ders beworfen hat:

44. Ha soll der priestcr hinein geh«.Und wenn erstehet, dass das mahl weitergefressen hat am Hause: so ists gewist einfressender aussaß am Hanse, und iss unrein.

45. Darum soll man das Haus Eu-chen , steinemnd holß, und allen leime»am Hause: und jolls hinaus führen vordiest'adt, an einen unreinen ort.^^"-

46. Und wer in das Haus gehet, so lan-ge es verschlossen ist: 'derist unrein bis anden abend." c.n,24.seqg. c.i;,5.segg. c.17,15.

47. Und wer drinnen liegt, oder drin,ncn issct: der soll seine Neider waschen.

48. Wo aber der Priester, wenn er hin-ein gehet, sichet, dass dis mahl nicht weiteram Hause gefressen hat, nachdemdas Hans

49. Und soll zum sundopfer fürdas hanSnehmen zween vögel, cedernholtz, und rc-ftnfarbcu wolle, und psop:ao.Und den einen vogel schlachten in einemerden acfass, an einem flicssenden waffer.

Und soll nehmen das cedernholtz,die rostnsarbene wolle, denxsop, und de»lebendigen vogel, und in des geschlachtete»«ogcls blut tunckcn, an dem fiiesscnden wasser, und das Hans siebenmal besprengen.

52. Unüsoll alsodashaus'enksnndige»mit dem blut des vogcls, und mit fliehen-dem wasser, mit dem lebendigen vogel, mitdem cedernholtz, mit gsopen, und mit ro-stnsarbcner wolle. 'AM,?.

5z. Und soll den lcbendigeü vogel lasse»hinaus vor die stadt ins fresse seid fliegen,ünddashaus versöhnen: jo ists rein.

54. Dal

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