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Der XVIII. Abschnitt. 66z
,die auf solche Art gefundenen Abweichungen demdeutlichen Sehen nicht nachtheikig sind.
Wegen der Oefnung des Oculars ist zu bemer-ken, daß siezwar nicht kleiner seyn muß, aber wohletwas grösser seyn kann, als die Augenvfnung. (247.248. H.) Weil nun die Oefnung eines jeden Glasesnicbt über die Hälfte des kleinsten Halbmessers seinerFlachen betragen muß; (242. H.) so muß der klein-ste Halbmesser der Flachen des Oculars nicht kleinerals 4« seyn, wenn der Augenöfnung Durchmesser- 2« ist, also nicht kleiner als -^-Zoll, wenn w —ro Asll ist«
354- §.
Es sey « ein Winkel von einer Secunde, so istfür den Halbmesser — 1 die lange des damit zusam-men gehörigen Bogens — 0,000004848 . . .und Ic>Z. « — 4,68 5 5749— 10. Wird für « die-
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ser Werth in der Gleichung m /gebraucht, so hat man
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^Z2697; . 0,000004848
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